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Direktversicherung: Schreiben an Petitionsausschuss

28.04.2011 - von Edeltraud Debusmann

Mehrfachpetition Direktversicherung-Altverträge, ID-11367 und Pet. 2-17-15-8272-011026. Seit dem 01.01.2004 müssen bei Fälligkeit einer Direktversicherung ca. 20% der Auszahlungssumme an die gesetzlichen Krankenkassen abgeführt werden (in einer Summe oder auf 10 Jahre verteilt). Dies war nie ein Bestandteil der Verträge. Die Versicherungsinhaber wurden ohne Mitteilung vor vollendete Tatsachen gestellt.

Wenn Sie als Leser/Betroffener die Petition unterzeichen wollen, hier der Link: Link

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Brief der Betroffenen Edeltraud Debusmann vom 27.04.2011 an die Mitglieder des Petitionsausschusses

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Briefumschlag mit meinen Zeilen an Sie vom 26.04.2011 war noch nicht geschlossen, und ein heutiger Artikel in unserer Tageszeitung zum Thema „Produkthaftung“ fordert geradezu heraus, sinngemäß in Verbindung zur Direktversicherung kommentiert zu werden.

Offenbach Post vom 27.04.2011, Seite 1: „Apple und Goggle sollen Auskunft geben“ ... „Zwei Kunden haben in den USA Sammelklage gegen Apple eingereicht. Sie fordern, dass die Datensammlung beendet wird. Zudem verlangen sie die Kaufpreis-Erstattung, weil sie die Produkte nicht in Kenntnis der Speicherung gekauft hätten.“

Bezug auf die Direktversicherung: Da es bei uns keine Sammelklage gibt, können wir dieses Instrument nicht nutzen. Aber die Logik der Argumentation lässt sich 1:1 übertragen.

Die Inhaber, insbesondere von Altverträgen fordern/bitten den Petitionsausschuss, dass der nachträgliche GKV-Abzug auf die Auszahlungssumme aufgehoben und bereits bezahlte Beiträge rückerstattet werden.

Die Betroffenen verlangen die Rücknahme des nachträglichen GKV-Abzugs, da sie das Produkt „Direktversicherung“ nicht in Kenntnis eines fast 20 %igen Abschlages gekauft haben.
Mit freundlichen Grüßen

Link: Petition Direktversicherung
Quelle: Mail an die Redaktion