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Direktversicherung und DIE LINKE

09.06.2011 - von Martina Bunge + M.B.

Die als Kapitalleistung erbrachte Direktversicherung unterliegt seit dem 1. Januar 2004 der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Gesetzesänderung erfolgte im Rahmen des sogenannten GKV-Modernisierungsgesetzes, das die damalige Koalition aus SPD, Bündnis 90/ Die Grünen zusammen mit der CDU/CSU aushandelte.

Damit sollte die Ungerechtigkeit beseitigt werden, dass auf regelmäßige Zahlungen aus den Erträgen, nicht aber auf die einmalige Auszahlung Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden.

DIE LINKE im Bundestag ist grundsätzlich der Ansicht, dass alle Einkommensarten, nicht nur Löhne und Gehälter zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung herangezogen werden sollten. Dazu gehören insbesondere Kapitaleinkünfte und Unternehmensgewinne.

In Bezug auf Versorgungbezüge vertreten wir die Meinung, dass die Verbeitragung nur einmal erfolgen darf. Demzufolge sollten entweder auf das Einkommen oder auf die Auszahlung der Versicherung Beiträge gezahlt werden. Wurden also die Beiträge für die Direktversicherung aus unverbeitragtem Einkommen aufgebracht, dann sind nachträglich Beiträge zu zahlen. Wurden die Beiträge aus Einkommen gezahlt, für das bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt wurden, darf unseres Erachtens nicht erneut verbeitragt werden.

Dass mit dem GKV-Modernisierungsgesetz in bestehende Verträge eingegriffen wurde, wird meine Erachtens bisher gerichtlich nicht beanstandet.

Aber nach einem Urteil des Gerichts im Herbst 2010 ergibt sich eine anteilige Beitragspflicht bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung, die nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis privat fortgeführt wurden. Sofern eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft auf den/die Beschäftigte/n durchgeführt wurde, wird der Krankenversicherungsbeitrag nur auf den Teil der Leistung fällig, der aus Beiträgen während der Beschäftigungszeit entfällt. Versicherte können von ihrer Krankenkasse eine Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge verlangen.

Meine Fraktion DIE LINKE wird sich auch in dieser Legislaturperiode weiter der Thematik annehmen wird.

Schwerpunktmäßig werden wir weiter für solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung streiten.

Alle, auch die heute privat Versicherten, zahlen dann entsprechend ihrem Einkommen aus Löhnen, Gewinnen und Kapitalerträgen in die Bürgerversicherung ein. Die paritätische Finanzierung wird wiederhergestellt. So schaffen wir soziale Gerechtigkeit und stellen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine stabile Grundlage.

Wir könnten damit die Beitragssätze deutlich senken, so dass auch für Direktversicherungen weniger Beitrag abgeführt werden müsste.

Zudem setzen uns dafür ein, dass die gesetzliche Rente weiterhin die zentrale Säule der Alterssicherung bleibt, den Lebensstandard im Alter und langjährigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein Leistungsniveau oberhalb der Grundsicherung im Alter sichert.

Wir sind hier mit einer Reihe von Anträgen initiativ geworden und werden das Thema auch in Zukunft verstärkt in die Diskussion bringen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martina Bunge, MdB

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Frau Bunge stellt fest, dass bisher kein Gericht beanstandet hat, dass bestehende Verträge nachträglich mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden.

Das heißt aber noch lange nicht, daß damit dieser Zustand legitimiert ist, wo bleibt der im Grundgesetz festgelegte Vertrauensschutz? Das sollte ein MdB eigentlich bemängeln. M.B.

Link: Direktversicherung: Teilerfolg beim Verfassungsgericht
Quelle: Mail an die Redaktion

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08.06.2011: Direktversicherung und ZDF-Wiso
07.06.2011: Direktversicherung: Finanzieller Einschnitt
20.05.2011: Direktversicherung: Vertragsbruch

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