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Journalistin erhält 300.000 Kronen Schadensersatz

22.06.2011

Wegen Altersdiskriminierung einer 63jährigen Journalistn muss das öffentlich-rechtliche Danmarks Radio Schadensersatz bezahlen. Die Journalistin hatte gegen ihre Entlassung im Jahr 2007 wegen Altersdiskriminierung geklagt. In zweiter Instanz wurde der Sender vom Östlichen Landesgericht wegen "direkter oder indirekter Ungleichbehandlung wider das Verbot gegen Altersdiskriminierung" zur Zahlung von 300.000 Schdensersatz verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Lebensalter der Grund für die Entlassung der Frau war. Von den 300 aufgrund eines Sparbeschlusses entlassenen MitarbeiterInnen von Danmarks Radio gehörten die meisten zur Altersgruppe der 50 bis 69Jährigen.

Link: Als Sekretärin zu alt mit 44 + 48 - Entschädigung…
Quelle: Der Nordschleswiger, 16.6.2011

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