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Direktversicherung: Wieso Beiträge zur Pflegeversicherung?

26.08.2011 - von H.N. + F.P. + Hanne Schweitzer

"Mein Vertrag zum Abschluß einer Direktversicherung läuft seit 1978. Die Pflegeversicherung wurde erst 1995 eingeführt. Mit welchem Recht wird die Wertentwicklung von 1978 bis 1995 in die nachträgliche und rückwirkende Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung mit einbezogen?

Ich erhebe hiermit Widerspruch gegen die Berechnung zur Pflegeversicherung aus der Gesamt-Auszahlsumme. Zur Festlegung der Beitragsberechnung und Inanspruchnahme aus der Gesamt-Auszahlsumme durch die Knappschaft bitte ich um Prüfung und Stellungnahme."

Zu dieser wichtigen Frage, die viele betrifft, sind folgende Gerichtsurteile von Interesse:

  • Im Urteil B 12 KR6/06R vom 12.12.2007 Randnummer 8 heißt es:
    "In der mündlichen Verhandlung hat die Beklagte den Bescheid vom 7. 9. 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. 11. 2004 aufgehoben, soweit darin Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung festgesetzt worden waren." Das Urteil finden Sie unter: Link

  • Im Urteil L 16KR 143/06 vom 23.11.2006 NRW heißt es:
    "Bezüglich der Beiträge zur Pflegeversicherung (PV) hat das Sozialgericht (SG) das Verfahren abgetrennt."

  • B 12 KR 2/07 vom 12.12.2007 http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_12_KR_2.07_R.htm (Pflegeversicherung kommt nicht vor.)
  • Link: Direktversicherung: Licht am Ende des Tunnels?…
    Quelle: Mail an die Redaktion