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R+V - Versicherung: Mit 65 ist Schluss

03.04.2004 - von D.F.

Im Jahr 2003 lag das Höchstalter für den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei höchstens 70 Jahren. Im Jahr 2004 wurde die Altersgrenze auf 64 Jahre zurückgeschraubt.

Unter der Überschrift: "So einfach ist es ...", heißt es nun im aktuellen Prospekt der R+V Versicherung: „Liegt ihr Eintrittsalter über 64 Jahre (Kalenderjahr ./. Geburtsjahr) ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nicht möglich.“

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2854
Quelle: Mail an die Redaktion

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