03.04.2004 - von D.F.
Im Jahr 2003 lag das Höchstalter für den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung bei höchstens 70 Jahren. Im Jahr 2004 wurde die Altersgrenze auf 64 Jahre zurückgeschraubt.
Unter der Überschrift: "So einfach ist es ...", heißt es nun im aktuellen Prospekt der R+V Versicherung: „Liegt ihr Eintrittsalter über 64 Jahre (Kalenderjahr ./. Geburtsjahr) ist eine Verlängerung des Versicherungsschutzes nicht möglich.“
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