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Direktversicherung: Brief an Ministerin v.d. Leyen

01.03.2012 - von E.D.

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
...
Betreff:
Festlegung im Gesundheitsmodernisierungsgesetz, dass ab dem 01.01.2004 auf die Auszahlsumme einer Direktversicherung (gezahlt "ohne Arbeitgeberanteil" mit eigenen Beiträgen aus Gehaltsumwandlung, Arbeitslosengeld und Rente) 10 Jahre lang fast 20 % aufgrund rückwirkender Beitragspflicht an die GKV zu zahlen sind!

Das war nie Vertragsbestandteil, und unter diesen Umständen hätte keiner der ca. sechs Millionen Betroffenen die vom Gesetzgeber empfohlene Direktversicherung gewählt, da es andere, vor allem bessere Alternativen gab. Hier wurden die Bürger vom Gesetzgeber getäuscht, da nie von einer Kapitalvernichtung die Rede war.

Die Betroffenen wehren sich seit Jahren gegen diese Willkür des Staates, Verträge einseitig auszuhebeln, und haben dies in diversen Petitionen begründet. Hier einige wenige Argumente, zunächst mit der Bitte um Kenntnisnahme, am Ende meiner Zeilen mit der Bitte um Beantwortung von "nur" drei Fragen.
Ich danke Ihnen.
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Wenn in unserem Staat inzwischen Schwerverbrecher und Kinderschänder, unterstützt durch Gerichtsurteile inzwischen mehr Rechte haben (Vertrauensschutz, Rückwirkungsverbot, es habe die Gesetze zum Zeitpunkt der Verurteilung zu gelten) als ehrsame und vertrauensselige Bürger, dann muss die Politik sich nicht wundern, dass Frust und Wut auf "die da oben" nicht mehr unterdrückt werden können.

Siehe hierzu auch Link,auf der verzweifelte und um Hilfe suchende Betroffene sich zu Wort melden.

Wenn Politiker der Meinung sind, dass auch Beiträge zu einer Versicherung aus Gehaltsverzicht, Arbeitslosengeld und Rente (also ausschließlich Geld aus dem privaten Vermögen) BETRIEBSRENTE sind, dann müssen sich die Betroffenen "für dumm verkauft" vorkommen. Erst recht, wenn der Gesetzgeber seinen Bürgern predigt, die Rente reicht nicht mehr, Empfehlungen zu Direktversicherungen (damals) und Riester-Rente (heute) ausspricht, aber bei Vertragsabschluss nicht auf die spätere Kapitalvernichtung hinweist. Das ist kein ehrliches "Spiel" und einer Demokratie unwürdig. Menschen müssen sich auf das verlassen können, was bei Vertragsabschluss Recht und Gesetz war. Alles andere erinnert an einen Unrechtsstaat, von dem wir glauben, dass er der Vergangenheit angehört.

Wenn Politik sich anmaßt, Verträge einseitig außer Kraft zu setzen, dann wird Vertrauen nachhaltig zerstört. "Pacta sunt servanda" für sich reklamieren, ihren Bürger aber verweigern erinnert fatal an den durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erzwungenen Rücktritt von Herrn Wulff (nur um ein aktuelles Beispiel zu nennen). Selber alle Annehmlichkeiten in Anspruch nehmen, den Bürgern aber immer mehr an Lasten zumuten, ist unredlich.

Die Argumente zur Rechtfertigung der zusätzlichen Beitragserhebung lauten stereotyp, "dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentnerinnen und Rentner nur noch gut 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdecken."

Auf Seite 7 meines Schreibens vom 30.08.2012 an den Petitionsausschuss ... nahm ich Bezug auf „Chef der Kassenärzte sahnt ab". Der kürzlich wieder gewählte Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, hat sich seine Bezüge kräftig erhöhen lassen. Sein Basisgehalt steigt auf mindestens 350.000 Euro pro Jahr, bestätigten mehrere Quellen der Frankfurter Rundschau.
Das entspricht einer Gehaltserhöhung um 90.000 Euro (!) oder 35 %."

Bei einem monatlichen Zusatzbeitrag aus der Direktversicherung von 100 Euro hier folgende Rechnung:
90.000,00 € Gehaltserhöhung / dividiert durch 100,00 € monatlicher Zusatzbeitrag / ergibt eine Zeitdauer von 900 Monaten.
Danach müsste ein Mitglied 75 Jahre (!) in die GKV einzahlen, nur um die Gehaltserhöhung eines einzelnen Vorstandsmitgliedes – und hier auch nur für ein einziges Jahr – sicher zu stellen ! Da aber „nur 120 Monate" gezahlt werden müssen, werden statistisch gesehen jetzt 7,5 Beitragszahler dafür benötigt !!! Das ist Selbstbedienung pur !!!

Mit anderen Worten:
Wenn die GKV so mit den Geldern der Beitragszahler umgeht, dann wird vorgenanntes Argument gegenstandslos. Bitte erkennen Sie, dass die Festlegungen im GMG von falschen Voraussetzungen ausgehen. Nicht "Wer ist Vertragsinhaber?", sondern "Wer hat die Beiträge bezahlt?" ist die einzig richtige Definition. Ist diese Logik denn so schwer zu verstehen?

Bitte diskutieren Sie vorgenannte Argumente in Ihrem Parteivorstand und überzeugen Sie Ihre Kollegen, dass ca. sechs Millionen Betroffene auf Einsicht durch den Gesetzgeber hoffen. Die Argumente sind erdrückend und sollten nicht leichtfertig beiseite geschoben werden, nur weil man keinen Irrtum zugeben möchte.

Für die Beantwortung der folgenden drei Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar:

1)
Wenn Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter eine LV auf deren Namen abschließen, und hier Beiträge zusätzlich zum Gehalt in diese LV einzahlen, dann bleibt die Auszahlungssumme beitragsfrei,
wenn aber Arbeitnehmer aus Gehaltsumwandlung (hier Verzicht auf Weihnachtsgeld), später aus Arbeitslosengeld und Angestelltenrente (z.B. weil die Firma in Insolvenz ging und die Direktversicherung auf das 65. Lebensjahr abgeschlossen war) in eine von der Politik empfohlene Direktversicherung einzahlen, dann müssen über 120 Monate lang ca. 20% der Auszahlsumme an die GKV abgeführt werden!
Finden Sie das gerecht?

Der Arbeitgeber gibt nur seinen Namen her, streicht damit erhebliche Steuervorteile ein, ohne auch nur einen einzigen Pfennig/Cent beizusteuern. Es ist ein Witz, Beiträge der Arbeitnehmer aus Gehaltsumwandlung (Verzicht auf Weihnachtsgeld), später aus Arbeitslosengeld und Angestelltenrente als BETRIEBSRENTE zu deklarieren.

Bitte prüfen Sie mit dem gesunden Menschenverstand, ob hier der Begriff „Betriebsrente“ vom Gesetzgeber nicht falsch deklariert wird. Entscheidend ist „wer hat die Beiträge bezahlt?“, und nicht „wer ist Vertragsinhaber?“.

2.)
In der ZDF-Sondersendung am 12.09.2011 um 19:20 Uhr
„Was nun, Herr Schäuble" sprach er von Vertrauen und Sicherheit: „Wir haben Verträge in Europa und die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun,
dass man sich an geschlossene Verträge hält!" Warum wird Bürgern, die vor vielen Jahren auf Empfehlung des Staates
eine Direktversicherung abgeschlossen haben, von den gleichen Politikern dieses Recht aber verweigert?

Offenbach Post vom 21.12.2010:
Neben dem Saarland droht nun Rheinland-Pfalz mit einer Klage beim Verfassungsgericht, wenn Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich klagen ... Kurt Beck: „Ich bin sofort bereit, eine Gegenklage zu erheben, wenn Verträge nicht mehr gelten!
Gelten für Politiker andere Rechte als für die Bürger, die sie wählen?

Ein dritte und letzte Frage:
Bei Schwerverbrechern und Kinderschändern urteilt das Gericht in Straßburg, aber auch das BVerfG in Karlsruhe: Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Verurteilter mit einer Strafe belegt wird, die zum Zeitpunkt der Verurteilung noch gar nicht existierte ... Zudem dürfe nicht vom Prinzip "Keine Strafe ohne Gesetz" abgewichen werden, eine rückwirkende Verlängerung sei deshalb untragbar ... Richter sehen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ...
Schadensersatz für Vergewaltiger. Die FAZ schreibt: „Das GG gilt auch für Mörder".
Weshalb werden anständigen, für sich selber vorsorgenden Bürgern diese elementaren Rechte verweigert? Haben Vergewaltiger und Mörder mehr Rechte als ehrbare Bürger, die auf Empfehlung des Staates eine Direktversicherung abgeschlossen haben ?

Für eine Antwort dankend,
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

E. D.

Link: Direktversicherung: Staat legt uns rein…
Quelle: Mail an die Redaktion