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Rentenanpassung niedriger als Preisanstieg

01.07.2012 - von Otto W. Teufel

Die Renten steigen. Ab heute im Osten um 2,26 Prozent und im Westen um 2,18 Prozent. Ein Inflationsausgleich ist für RentnerInnen nicht vorgesehen. Da die allgemeine Preissteigerung 2011 bei 2,3 Prozent lag, erhalten Ost- und Westrentner mit der Anpassung 2012 nicht mal einen Inflationsausgleich.

Folgt man aber der Anpassungsformel für die Rente, müsste die Rente um 4,4 Prozent steigen. Das verhindert jedoch der Nachholfaktor für „unterbliebene Rentenkürzungen“.

Die Bundesregierung greift auch in diesem Jahr wieder tief und in die Kasse der Gesetzlichen Rentenversicherung. Angeblich, um die Neuverschuldung des Bundes "schneller zurückzuführen", soll "dauerhaft und jährlich zusätzlich eine weitere Milliarde Euro aus der Rentenkasse" entnommen werden. Begründung: „weil die Kassen der Rentenversicherung so gut gefüllt seien.“

Seit der Rentenreform von 1957, mit der die Umstellung auf das
Umlageverfahren begann, hat sich jeder Finanzminister des Bundes schnell daran gewöhnt, dass ihm zur Entlastung des Bundeshaushalts regelmäßig die Überschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung stehen. Und stehen nicht genügend Überschüsse zur Verfügung, verschafft man sich diese durch entsprechende Eingriffe ins Rentenrecht. Begründet wird das immer damit, dass die Renten sonst auf Dauer nicht mehr finanzierbar seien.

Zur Erinnerung:
Auch im vergangenen Jahr beliefen sich die nicht durch Zahlungen des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung auf rund 18 Milliarden Euro. Der Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums für Februar 2012 weist auf Seite 64 insgesamt 58,8 Milliarden Euro als „Bundeszuschüsse“ an die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus. Dem stehen 2011 aber rund 76 Milliarden Euro an versicherungsfremden Leistungen gegenüber.

Zusätzlich bedient sich der Bundesfinanzminister auch aus dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung, in dem er die Zahlungen des Bundes zum Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen, das heißt für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, um zwei Milliarden Euro kürzt.

Dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die gesetzlichen Krankenkassen diese versicherungsfremden Leistungen ausweisen (dürfen), spricht eine sehr deutliche Sprache.

Wir hoffen und erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich bald mit den beiden von uns unterstützten Beschwerden befasst, und dem ungerechten Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung endlich ein Ende bereitet.

Ostrentner weiter benachteiligt
Die geografische Lage des Arbeitsortes, entscheidet noch immer über die Höhe der Rentenbezüge.
Der sogenannte Eckrentner West erhält für 45 Vesicherungsjahre eine monatliche Bruttorente von 1.263 Euro. Der sogenannte Eckrentner Ost dagegen erhält nur 1.121 Euro. Das "Bündnis für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern" hat im April zum wiederholten Male ein Konzept vorgelegt, um in den nächsten zehn Jahren die Höhe der Altersrenten in Ost und West zu vereinheitlichen. Passiert ist - nix.

Link: Vor 1992 Mutter = weniger Rente
Quelle: ADG Forum April 2012