04.05.2012 - von E.R.
Nach 10jährigem Bezug meiner Privatrente erhielt ich (70 Jahre), am 20. März 2012 von Swiss Life die Aufforderung, einen Lebensnachweis mit Beglaubigung zu erbringen. Dieser soll mindestens 10 Tage vor Fälligkeitstermin in der Niederlassung vorliegen. Anderenfalls könne die Rente nicht rechtzeitig ausgezahlt werden. Auch wenn es dagegen keine gesetzliche Handhabe gibt, empfinde ich das als altersdiskriminierend.
Siehe dazu auch einen Bericht des Videoportals des Schweizer Fernsehens aus dem Jahr 2004 unter: http://www.videoportal.sf.tv/video?id=9d54f5ab-5a6 2-4889-89de-755be40d7984 (copy + paste)
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