16.03.2004
Ab 2005 müssen aufgrund des Alterseinkünftegesetzes alle gesetzlichen und privaten Rentenversicherer sämtliche Rentenauszahlungen an die BfA melden.
Hintergrund: Der sogenannte Ertragsanteil von Renten, Betriebsrenten und Einkünfte aus Miet- Zins- und Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Der Ertragsanteil variiert je nach Renteneintrittsalter, und Art der Rente.
Die Werbungskostenpauschale und der Grundfreibetrag sollen dazu führen dazu, dass RentnerInnen, die nur eine (kleine) Rente beziehen, keine Steuern zahlen müssen. Bei mehreren Renten und anderen Einkünften sieht das anders aus.
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