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Alterseinkünftegesetz: RentnerInnen zur Kasse

16.03.2004

Ab 2005 müssen aufgrund des Alterseinkünftegesetzes alle gesetzlichen und privaten Rentenversicherer sämtliche Rentenauszahlungen an die BfA melden.

Hintergrund: Der sogenannte Ertragsanteil von Renten, Betriebsrenten und Einkünfte aus Miet- Zins- und Pachteinnahmen sind steuerpflichtig. Der Ertragsanteil variiert je nach Renteneintrittsalter, und Art der Rente.

Die Werbungskostenpauschale und der Grundfreibetrag sollen dazu führen dazu, dass RentnerInnen, die nur eine (kleine) Rente beziehen, keine Steuern zahlen müssen. Bei mehreren Renten und anderen Einkünften sieht das anders aus.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3163
Quelle: Kölner Stadt Anzeiger 16.3.2004

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16.03.2004: Rentenniveau: Senkung begünstigt Kapitaleigner
07.03.2004: Kapitaldeckung für Beamtenpensionen gefordert
05.03.2004: Rentenauszahlung: Erst am Ende des Monats

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