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Betriebsrentenanpassung: Klage der Gerling-Rentner

21.08.2012 - von H.S.

Am 21. August 2012 um 9.00 Uhr sollte der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts über die Revision des beklagten Gerling-Nachfolgers Talanx und damit über die Anpassung von Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG. Das erwartete Grundsatzurteil ist nicht nur für ehemalige Gerling-Beschäftigten von Bedeutung.

Immerhin hatte das Landesarbeitsgericht Köln 2009 (Az.: 11 Sa 751/08 entschieden, dass auch Gesellschaften, die Konzernteile durch Übertragung des aktiven Geschäfts auf eine Rentnergesellschaft reduzieren, dabei die Vermögensinteressen der Versorgungsberechtigten zu beachten haben. Insbesondere sei auf eine hinreichende finanzielle Eigenausstattung zu achten, die künftige Betriebsrentenanpassungen ermöglicht bzw. sie nicht von vornherein ausschließt.

Mit anderen Worten: Umstrukturierungen, die von von Anfang an lediglich die Zahlung laufender Betriebsrenten sichern, die Verpflichtung zur Anpassung der Betriebsrenten hingegen nicht erfüllen können, sind laut LAG Köln, von Übel.

Aber das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts blieb aus. Einige Tage, bevor das Gericht sein Urteil fällen wollte, "ist es zu einem Vergleich gekommen", so der Anwalt der ehemaligen Gerling-Mitarbeiter, Daniel Hartmann aus der Kanzlei Ulrich Weber & Partner. Über die Einzelheiten des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart, auch das Gericht hat seine Rechtsauffassung nicht geäußert. Damit hat der Gerling-Nachfolger Talanx das Grundsatzurteil verhindert, das große Bedeutung für tausende Betriebsrentner gehabt hätte.

AZ 3AZR 866/09

Link: Betriebsrentenanpassung: Wirtschaftl. Leistungsfähigkeit

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