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Sozialauswahl bei Kündigungen geändert

01.01.2004

Die Sozialauswahl bei Kündigungen wurde geändert. Für ältere ArbeitnehmerInnen bedeutet das: Die erfolgte Beschränkung der Kriterien der Sozialauswahl stärkt zwar das Gewicht des Lebensalters. Dafür entfallen aber alle anderen Vorzüge, wie 1. die problematische Lage für Ältere auf dem Arbeitsmarkt und 2. die fehlende Aussicht auf Einstellung bei einem anderen Arbeitgeber. Für ältere ArbeitnehmerInnen bedeutet das vor allem eins: Weiterbildung, Weiterbildung, Weiterbildung.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=18&
Quelle: Frankfurter Rundschau online, 12.12.03

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