28.07.2004 - von Brigitte Zypries
Am 1. Juni 2004 hat das Büro gegen Altersdiskrimierung der Bundesministerin der Justiz einen Brief mit diversen Beispielen für Altersdiskriminierung durch Versicherungsunternehmen geschickt.
Am 28. Juli bekamen wir Antwort.
Daraus ein Auszug:
"Ich habe den Infobrief mit großem Interesse gelesen; die von Ihnen angeführten Fälle sind beeindruckend. Sie wissen, dass ich die von Ihnen geschilderten Probleme bei meinen Gesprächen mit den Vertretern der Versicherungswirtschaft erörtert habe. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme vor. ...
Einerseits bin ich mit Ihnen einig, dass eine pauschale Behandlung älterer Versicherungsnehmer so weit wie möglich vermieden werden muss; nur die Tatsache, dass eine bestimmte Altersgrenze erreicht wird, reicht meines Erachtens nicht ohne weiteres aus, um den Abschluss eines Vertrages abzulehnen oder deutlich höhere Beiträge zu verlangen. Gegen ein pauschales Vorgehen habe ich mich wiederholt ausgesprochen; dies werde ich auch weiter tun.
Anderersetis haben die Sachbearbeiter der Unternehmen eine VIelzahl von Fällen zu bearbeiten. Dass deswegen - aus Kostengründen - eine geiwsse Pauschalisierung stattfindet, ist nachvollziehbar. ..."
Wow!!!
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