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Ärzteversorgung Brandenburg: Klage wg. Altersgrenze

15.02.2013 - von RA A.K.

"Meine Mandantin (Ärztin) kann nicht Pflicht-Mitglied in der Ärzteversorgung Brandenburg werden (wg. Arbeitsplatzwechsel), weil sie laut Satzung zu alt ist, obwohl sie seit 23 Jahren in der Ärzteversorgung Berlin war bzw. in der von Mecklenburg-Vorpommern ist.

Wäre sie jünger oder Ausländerin, könnte sie Mitglied werden trotz ihres Alters (Inländerdiskriminierung)."

Siehe dazu die Satzung der Ärzteversorgung Brandenburg unter:
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Quelle: Mail an die Redaktion