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Direktversicherung + Rekordreserven d. Kassen

10.03.2013 - von Horst Debusmann

"Die Rente reicht nicht", wird seit Jahrzehnten von ´unseren` Volksvertretern als Argument zu einer ergänzenden Altersvorsorge genutzt. Heute Riester-Rente, vor vielen Jahren vorweg die Direktversicherung. Letztere wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz zum "Etikettenschwindel". Die Versicherungsbeiträge wurden gezahlt ohne Arbeitgeberzuschuss aus Gehaltsumwandlung, bei Insolvenz des Arbeitgebers oder vorzeitiger Kündigung auch aus Arbeitslosengeld (!) und aus BfA-Rente (!) – also aus eigenfinanzierter, privater Kapitalbildung. Ab 01.01.2004, mit Auszahlung des angesparten Kapitals (auch rückwirkend für Altverträge!) wurde die Auszahlung als eine der Betriebsrente vergleichbare Einnahme (!), somit als Versorgungsbezug deklariert. Diese Festlegung bewirkte, dass jetzt 10 Jahre lang erneut Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von ca. 17,5% (also AN- und AG-Anteil) gezahlt werden müssen.

(*) Wie aus den Zahlen hervorgeht, die im Juni 2008 vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgelegt wurden, ... hat sich der Bestand an Direktversicherungen seit 1974 mehr als vervierfacht. Von 1,34 Millionen Verträgen auf 6,17 Millionen. Im gleichen Zeitraum ist die versicherte Summe um mehr als das Zweiundzwanzigfache – von 7,13 Milliarden auf 166,8 Milliarden Euro gestiegen!

Diese Zahlen belegen, dass die Rekordreserven der Kassen in hohem Maße auch auf einem vom Gesetzgeber herbeigeführten Vertragsbruch zu Lasten gutgläubiger Bürger beruhen, denn im Versicherungsvertrag gibt es keinen Hinweis auf einen späteren Krankenkassenbeitrag für gesetzlich Versicherte (privat Versicherten sind davon nicht betroffen!). Dies alles ist wieder einmal der Beweis, dass Arbeitgeber, Versicherungsgesellschaften und die Gesetzlichen Krankenkassen die Gewinner, Arbeitnehmer die eindeutigen Verlierer sind, denn die angedachte ergänzende Altersvorsorge wurde für die Vertragsinhaber zur bitteren Kapitalvernichtung.

Diese Tatsachen sollte man im Gespräch mit den Kandidaten für die Bundestagswahl im September 2013 erörtern und die Frage stellen, weshalb Bestands- und Vertrauensschutz sowie Vertragstreue nicht mehr für Bürger gelten. Auf alle bisherigen Schreiben an die Politik gab es dazu nie eine Antwort.

Bezeichnend jedoch die Aussage bei einem Podiumsbeteiligten als Mitglied des Petitionsausschusses, Herrn Thomae, MdB/FDP, der darstellte, dass nicht zu erwarten ist, dass diejenigen, welche als Parlamentarier zuvor Gesetzen zugestimmt haben, nunmehr in ihrer Funktion als Mitglieder der Fachausschüsse oder des Petitionsausschusses sich selbst anklagen oder korrigieren werden. Das müsse man ganz realistisch sehen.

Fazit: Erst zur Vorsorge animieren, dann kassieren! Hier wurde Vertrauen missbraucht, Politikverdrossenheit die ist Folge.

Antwort auf den Bericht in der OP vom 08.03.2013 "Kassen mit Rekordreserve".

Link: Direktversicherung: Zehnjährige Abzocke
Quelle: Mail an die Redaktion