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Direktversicherung: 50.000 Euro zahlen - Gerecht???

25.04.2013 - von K-H- H.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen künftig bei allen Direktversicherungen zwei Mal Sozialbeiträge zahlen. Laut Neuregelung des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG).
Viele Wahlberechtigte haben wohl das gleiche Problem und hoffen sehr, dass der Diebstahl an rechtschaffenen Bundesbürgern endlich sein Ende finden wird, bzw., bereits unsinnige Gesetze wieder rückgängig gemacht werden. Die FDP hätte hier die Möglichkeit über 6 (sechs) Millionen Wähler auf ihre Seite zu ziehen.

Die Doppel-Verbeitragung nach Auszahlung einer Direktversicherungen sind für uns nicht nachvollziehbar und stellen eine schreiende Ungerechtigkeit dar.

Das Problem liegt jedoch woanders und ist grundsätzlicher Natur. Denn künftig kommt es bei einer Direktversicherung generell zu einer so genannten Doppel-Verbeitragung: Wer in die Versicherung einzahlt, muss auf diese Einzahlungen zum ersten Mal Sozialbeiträge zahlen. Wenn die Direktversicherung ausbezahlt wird, werden das zweite Mal Beiträge fällig. Hier werden rückwirkende Beitragszahlungen von über dreißig Jahre belastet. Es ist kaum zu erklären, dass jemand, der während seiner aktiven Phase solidarisch die gesetzliche Krankenversicherung trotz entsprechenden Konsumverzichts mitfinanziert, im Alter nochmals mit Beiträgen belastet wird und damit auch all diejenigen mitfinanziert, die überhaupt keine private Altersvorsorge betrieben haben.
Es ist daher an der Zeit, diese Problematik ausführlich zu diskutieren. Möglicherweise wird die Politik dazu auch gezwungen. So hat etwa die Versicherungswirtschaft erhebliche Zweifel daran gehabt, ob die Doppel-Verbeitragung überhaupt verfassungsgemäß ist. Nach neuester Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht wurden alle Klagen diesbezüglich abgewiesen und für verfassungskonform erklärt.

Kapitalauszahlungen aus einer betrieblichen Lebensversicherung (Direktversicherung) sind in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Versorgungsbezug voll beitragspflichtig.
Dies bedeutet bei einer Auszahlung der Direktversicherung in Höhe von 50.000 Euro und einem angenommenen Beitragssatz in der Krankenversicherung von 14,3 Prozent, in der Pflegeversicherung von 1,7 Prozent, insgesamt 8.000 Euro. Das Ganze wird gestreckt über 10 Jahr (120 Monate), was einem monatlichen Beitrag von 66,67 Euro entspricht.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkasse zu Beginn des Jahres 2004 ist die Krankenkassenpflicht aus einer betrieblichen Altersvorsorge neu geregelt worden. Durch einen Satz im SGB ist die Krankenkassenpflicht von laufenden Renten auf Kapitalauszahlungen erweitert worden. Dies geschah damals heimlich, still und leise und wurde selbst vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft erst nach einigen Wochen erkannt.

Inzwischen ist einige Zeit ins Land gegangen und in einer der letzten bekannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, wurde beschlossen, dass eine doppelte Krankenkassenpflicht, bei der Beitragszahlung als auch bei der Kapitalauszahlung, gesetzlich nicht verboten ist. Die Beitragspflicht gilt selbst für Beiträge, die nach einem Ausscheiden beim Arbeitgeber, privat weiter in die Versicherung eingezahlt wurden.
Es ist völlig, egal ob die Beiträge zur Direktversicherung aus Arbeitslohn sind, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und zum Beispiel aus Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bezahlt wurden. Auch wenn der Empfänger der Kapitalauszahlung, zum Zeitpunkt der Auszahlung schon den Höchstbeitrag an die Krankenkasse zahlt, gilt die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Menschen, die privat krankenversichert sind, fallen nicht unter diese Regelung, da sich ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht am Einkommen orientieren.

Natürlich waren wir der Meinung, dass dies alles unsere uralten Verträge nicht betrifft. Wir wurden ohne Übergangs- bzw. Vertrauensschutzregelung, nunmehr zur Kasse gebeten. Jetzt sollen wir 10 Jahre (120 Monate) nochmals Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Bei uns bedeutet dies in 10 Jahren ca. fünfzigtausend Euro (!).
In unserer Verzweiflung haben wir viele Politiker, hier an erster Stelle Frau Ministerin, Frau Ulla Schmidt, angeschrieben und um Hilfe gebeten. Die Antworten kamen immer mit fadenscheinigen Hinweisen auf die neue Gesetzeslage. Mit keinem Satz wurde auf den Tatbestand der doppelten Beitragszahlung von Kranken-Pflegeversicherungsbeiträgen eingegangen. Selbst ein Schreiben des Betriebsrates der Hamburg-Mannheimer-Versicherung an Frau Ministerin, Frau Ulla Schmidt, konnte in diesem Punkt kein Erfolg erzielen.

Fazit
Altersvorsorge ist zwar wichtig, aber man sollte niemals den Politikern trauen, denn dann ist man genug verlassen. Nach 10 Jahren erneuter Beitragszahlung im Rentenalter hoffen wir, vorausgesetzt wir werden überhaupt so alt, dass wir dann noch ein paar Jahre ohne Geldsorgen leben können. Vielleicht ist es dann wieder möglich, auch unseren Enkelkindern hin und wieder ein kleines Geschenk, in welcher Art auch immer, zukommen zu lassen und wir wieder in Ruhe schlafen können.

Wir sind fest davon überzeugt, dass dies Thema für die Öffentlichkeit ist und entsprechend breit getreten werden sollte. Letztendlich sind nicht nur wir, sondern ca. 6 Millionen Menschen davon betroffen. Vielleicht gelingt es durch eine Diskussion mit entsprechenden Fachkräften eine Änderung des GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) herbeizuführen.

Link: Direktversicherung: Zahlungspflichtig sagt TK
Quelle: Mail an die Redaktion