10.06.2013
Bundesweite Beratung zu Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen bieten seit dem 1. Juni 2013 der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) und elf Verbraucherzentralen. Pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie deren Angehörigen erhalten Unterstützung bei Fragen rund um Verträge mit Betreibern von Pflegeheimen, neuen Pflegewohnformen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Noch immer enthalten zahlreiche Verträge Klauseln, die Verbraucher benachteiligen. Der vzbv übernimmt die rechtliche Prüfung von Wohn- und Betreuungsverträgen und unterstützt bei der Durchsetzung der Verbraucherrechte. Das Projekt namens "Höherer Verbraucherschutz nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz - Neue Wohnformen für ältere Menschen und Einrichtungen der Behindertenhilfe" hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert.
"Die Pflegeangebote im Markt sind häufig mit hohen Kosten verbunden. Die Verbraucher haben ein Recht auf Verträge, die nicht benachteiligend wirken. Doch gerade pflegebedürftigen und behinderten Menschen fällt es oft schwer, ihre Rechte auch durchzusetzen. Das Projekt bietet Hilfe im Ernstfall und schützt vor Schaden", sagt Gerd Billen, Vorstand des vzbv.
Unter der Telefonnummer 01803 - 66 33 77 können Menschen aus allen Bundesländern, sowie deren Angehörige, den Experten der Verbraucherzentralen Fragen zu ihrem Vertrag stellen. Der vzbv wird Verträge darüber hinaus kollektivrechtlich überprüfen. Ziel des Projektes ist es, für mehr Rechtssicherheit und rechtskonforme Verträge am Markt der Pflegewohnangebote zu sorgen.
Weitergehende Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter Link
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