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Betriebliche Altersvorsorge: Forderungen an die Parteien

04.09.2013 - von Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG)

Forderungen der ADG an die Parteien zur Bundestagswahl 2013: Betriebliche Altersvorsorge

Neben der Grundsicherung muss die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule, als Sondervermögen gesichert, erhalten bleiben.

Bei allen Durchführungsformen der betrieblichen Altersvorsorge müssen jene Korrekturen bei der betrieblichen Altersvorsorge Vorrang haben, die zu einer verlässlichen Absicherung der
betrieblichen Altersbezüge führen.

Zu einer verlässlichen Absicherung der betrieblichen Altersbezüge gehört insbesondere, dass die Rückstellungen
in den Bilanzen so besichert werden, dass sie selbst beim Eintreten einer Insolvenz geschützt bleiben.

Zu einer verlässlichen Absicherung der betrieblichen Altersbezüge gehört des weiteren, dass der Deckungsgrad für
ausgelagerte Rückstellungen dem Deckungsbedarf entsprechen oder entsprechend rückversichert werden muss.

Die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung im Dreijahresrhythmus auf Anpassung der Betriebsrenten muss zur Pflicht der Arbeitgeber werden.

Die Gewährung einer Anpassung darf ausschließlich nach der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und der wirtschaftlichen
Entwicklung des Unternehmens bemessen werden. Eine Berechnung
nach der Entwicklung der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen ist aus dem Gesetz zu streichen.

Gliedern Unternehmen Teile ihres Betriebes aus, dann muss das ausgliedernde Unternehmen die Rückstellungen für die betroffenen Betriebsrenten im ausgegliederten Betrieb mindestens für eine Übergangsfrist von 5 Jahren garantieren.

Direktversicherungen müssen als gleichberechtigte Vorsorge neben anderen Vorsorgewegen gelten.

In Werbung und Verträgen von Direktversicherungen muss eine
Informationspflicht eingeführt werden, dass auf die Auszahlungssumme von Direktversicherungen Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und zur Gesetzlichen Pflegeversicherung entrichtet werden müssen.

In Werbung und Verträgen von Direktversicherungen muss eine Informationspflicht eingeführt werden, dass bei vertraglich
festgeschriebener Übertragung der Versicherungsnehmerschaft vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer die Beitragspflicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung und zur Gesetzlichen Pflegeversicherung entfällt.

Ungerechtigkeiten bei Direktversicherungen als betriebliche Altersvorsorge, die durch die Beitragspflicht zur Gesetzlichen
Krankenversicherung und zur Gesetzlichen Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze entstehen, müssen abgeschafft
werden.

Für Direktversicherungs-Altverträge mit Abschluss vor dem 1. Januar 2004, dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GKV-Modernisierungsgesetz oder Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG) ist die Beitragspflicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung und zur Gesetzlichen Pflegeversicherung rückgängig zu machen.

Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. Starenweg 4
82223 Eichenau
info@adg-ev.de
Link

Details siehe
Link
Positionspapier der Kooperation Soziale Sicherheit in

Beitrag im Focus über die wackligen Betriebsrenten siehe:
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-33423/drastische-luecken-bei-pensions-ruecklagen-lufthansa-vw-thyssenkrupp-bei-diesen-konzernen-wackeln-die-betriebsrenten_aid_1096511.html

Link: Schluss mit Enteignung der Rentenbeitragszahler + Rentner…
Quelle: ADG-e.V.