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Grundrechte-Charta nix wert - EuGH-Urteil zu Art 27

14.01.2014 - von H.S.

Der EuGH hat am 14.1.2014 ein Urteil gefällt, welches die Nutzlosigkeit von hüteren EU-Deklaration deutlich bestätigt.

Artikel 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf Unterrichtung und Anhörung von ArbeitnehmerInnen betrifft, reicht laut EuGH für sich allein nicht aus, um dem Einzelnen ein Recht zu verleihen, das geltend gemacht werden kann, um eine dem Unionsrecht entgegenstehende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen.

Mit anderen Worten: Papier ist geduldig oder: Die Grundrechte-Charta läßt sich nicht einklagen.

EuGH 14.1.2014 Rs. C-176/12.

Link: EuGH: EuGH: Generalanwalt stützt Klage Berliner Beamter…
Quelle: EuGH