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Suche nach „Berufseinsteiger“ ist altersdiskriminierend

02.10.2013 - von Pressemitteilung

Der 60 Jahre alte Kläger ist promovierter Rechtsanwalt, der seit dem Jahre 1988 als Einzelanwalt tätig ist. Die Beklagte, eine größere Rechtsanwaltspartnerschaft, wies in einer Anzeige in der Neuen Juristischen Wochenschrift darauf hin, dass sie Rechts-anwältinnen und Rechtsanwälte suchte. Mit dieser Anzeige war ein Link auf die Webseite der Beklagten mit konkreten Stellenanzeigen verbunden. Sie suchte dort einen Rechtsanwalt für den Bereich Restrukturierung und Immobilienwirtschaft. In dem Text dieser Stellenausschreibung hieß es u.a.:

„Suchen Sie nach einer realen Chance auf eine Partnerschaft in einer renommierten An-waltskanzlei? Wir bieten eine spannende Alternative zu internationalen Großkanzleien, sowohl in beruflicher, wirtschaftlicher als auch persönlicher Hinsicht. Sie sind Berufsein-steiger oder haben bereits ein bis zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer wirtschaftlich aus-gerichteten Kanzlei gearbeitet“.
Die Bewerbung des Klägers auf diese Stelle lehnte die Beklagte ab, weil sie sich an-derweitig entschieden habe. Daraufhin begehrte der Kläger von der Beklagten eine Entschädigung von 10.000 Euro wegen Altersdiskriminierung. Die darauf gerichtete Klage hatte das Arbeitsgericht Essen abgewiesen.

In der heutigen Berufungsverhandlung wies die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf darauf hin, dass bei der Stellenanzeige wohl von einem diskriminie-renden Sachverhalt auszugehen sein dürfte, in dem Sinne, dass potenzielle Bewer-ber wegen ihres Alters ausgeschlossen würden. Die Kammer hat aber zu erkennen gegeben, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben werde, weil aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung des Klägers bestünden, d.h. diese wohl als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren sei.
Nachdem die Beklagte sich auf Anregung des Gerichts verpflichtet hatte, an eine gemeinnützige Einrichtung 2.000 Euro zu spenden, hat der Kläger seine Berufung zurückgenommen.

Arbeitsgericht Essen, 6 Ca 1729/13, Urteil vom 02.10.2013
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 Sa 1198/13

Link: Traineeprogramm diskriminiert nicht
Quelle: LAG Düsseldorf