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Rentenkassen: Einnahmen im November gesunken

11.12.2004 - von Hanne Schweitzer

Wie der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger meldet, waren die Einnahmen im November 2004 rund 800 Millionen Euro niedriger als im gleichen Monat des Jahres 2003.

Das Bundessozialministerium erklärte diesen Einnahmeausfall mit dem vor einem Jahr abgeschlossenen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst. Darin ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Bund, Länder und Kommunen das bislang stets mit dem Novembergehalt ausgezahlte Weihnachtsgeld (Weihnachtsgeld?) 14 Tage später auszahlen können. Dadurch erreichen die für das Weihnachtsgeld fälligen Rentenbeiträge erst im Dezember die Rentenversicherungen.

Weil nun aber die Rentenversicherungsbeiträge für das Dezembergehalt erst im Januar an die Rentenversicherungsträger überwiesen werden müssen (Wo bleiben sie bis dahin? Vom Konto der ArbeitnehmerInnen sind sie ja abgebucht! Und wer streicht die Zinsen dafür mit welchem Recht ein?), ließ ein Sprecher des Bundessozialministeriums wissen, könne es sein, dass die Einnahmen der Rentenversicherungsträger im Dezember noch weiter sinken.

Allerdings würde selbst dann die Bundesgarantie (Steuergeld) nicht in Anspruch genommen werden müssen. Und zur Not könne man ja immer noch auf die Rücklagen der Rentenversicherungsträger zurückgreifen.

Welche Rücklagen, fragen Sie jetzt besorgt? Nun, die vorgeschriebene Mindestreserve der gesetzlichen Rentenversicherungen beträgt zur Zeit 0,2 Monatsausgaben. Das sind die Rücklagen. Aber Vorsicht: Der Vorstandsvorsitzende der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) Kleiner teilte am 10.12.04 auf der Vertreterversammlung (?) seines Hauses mit: In Alternativrechnungen auf Basis des Herbstgutachtens der Wirtschaftsforschungsinstitute komme man nur noch auf 0,17 Monatsausgaben an Mindestreserve. Diese Berechnung entspräche ungefähr der des Sachverständigenrates.
Konsequenz: Der Beitragssatz zur Rentenversicherung der ArbeitnehmerInnen müsse von 19,5 auf 19,6 angehoben werden. Außerdem rechnet die BfA damit, dass sie ab Mai 2005 auf vorgezogenen Zuschüsse des Bundes angewiesen sein wird.

Man glaubt`s nicht, mit welch schlauer Dummheit und Kaffeesatzleserei getrickst und gewurschtelt wird, um den Kollaps des Systems (hoffentlich) noch eine Weile hinauszuzögern.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1487
Quelle: FAZ 10.+11.12.04

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