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Direktversicherung: Beitragspflicht geht u.U. an die Erben über

Köln, 2013 Foto H.S.

27.01.2015 - von D.F.

Direktversicherte sollten wissen, dass im vorzeitigen Todesfall des Betroffenen die Beitragspflicht an die Erben übergeht! Und zwar unabhängig davon, ob die Kapitalleistung z.B. für die vorherige Unterbringung in einem Pflegeheim längst aufgebraucht wurde!

Weitere Beweise für den Sozialzynismus und die Klientelpolitik des Staates braucht es wohl nicht. Die Demontage unseres - eigentlich durch GG geschützten - Sozialstaates ist Programm der Asozialen Marktwirtschaft, wie es schon das gleichnamige Buch geschildert hat!

Quelle: Mail am die Redaktion