02.02.2015 - von U.S.
Auch mein Kraftfahrtversicherungsvertrag beim HDI besteht seit vielen Jahren (20). Zum 1.1.2015 hatte ich eine Veränderungsmitteilung an den HDI geschickt, da ich künftig eine wesentlich geringere jährliche Fahrleistung als bisher haben werde (in diesem Jahr werde ich im Alter von 63 Jahre in Rente gehen).
Außerdem hatte ich Vollkasko mit SB in Teilkasko geändert in: ohne SB. Daraufhin erhielt ich einen „Ersatzversicherungsschein“ mit der Formulierung: „Kein Fahrer/VN älter als 69 J. Alter bei Beginn wird nicht aktualisiert.“
Außerdem wurde auf eine „Produktlinie Klassik“ verwiesen – ohne Erläuterung. Von dem unerfreulichen Schriftverkehr zur Klärung gebe ich hier mal nur das Endergebnis wieder:
„Langjährige Verträge“ gibt es nur, solange keine Änderungen stattfinden. Insbesondere bei Fahrzeugwechsel wird jeweils ein neuer Vertrag geschlossen, und dann wird sehr wohl das aktuelle Alter des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt, so dass die Versicherung teurer wird. Das ist Fakt, auch wenn viel drum herum geredet und verklausuliert geschrieben wird.
Bei einem Anruf des HDI bei mir – wohl um sich um die schriftliche Beantwortung meiner Fragen herum zu drücken – erdreistete sich die Mitarbeiterin des HDI sogar zu der Frage: „Wie sollen wir das denn schriftlich ausdrücken, damit Sie das verstehen?“ Falls Interesse besteht, stelle ich Ihnen die Korrespondenz in Kopie zur Verfügung.
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