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Kassenärztliche Vereinigungen: Chefgehälter 2014

24.03.2015 - von D.F.+H.S.

Liebe Mitstreiter, um zu sehen, wofür unsere KV-Beiträge gebraucht werden, sollte man sich einen entsprechenden Beitrag in der Ärzte-Zeitung anschauen. Dort wird über eine Pflichtveröffentlichung aus dem Bundesanzeigers berichtet. In den amtlichen Bekanntmachungen des Bundesanzeigers werden Angaben über die Gehälter der auf sechs Jahre gewählten hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht. Das ist im Sozialgesetzbuch so vorgeschrieben. Die Höhe der Jahresvergütung der Vorstandsmitglieder und die Nebenleistungen und wesentlichen Versorgungsregelungen müssen jedes Jahr veröffentlicht werden. Diesmal geht es um das Jahr 2014.

"Zur Erläuterung" weist der Bundesanzeiger "eingangs auf folgende Sachverhalte hin:
Die Gehälter der Vorstände genauso wie die Gehälter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVen werden aus Verwaltungskostenbeiträgen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gezahlt, die von den erarbeiteten Honoraren abgezogen werden. (Aber vorher daraufgeschlagen werden, wenn es alle Jahre wieder um die Berechnung der Krankenkassenbeiträge für die Versicherten geht!) Über die Höhe dieser Beiträge entscheiden die Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und damit indirekt alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten selbst. Es handelt sich also nicht, wie häufig dargestellt wird, um Krankenkassenbeiträge der Versicherten. (!)

Bei den Vorstandsämtern handelt es sich um eine hauptamtliche Tätigkeit. Die ausgewiesenen Gehälter sind Bruttogehälter. Die Arbeitgeber (KVen) und die Arbeitnehmer (Vorstände) entrichten ggf. anteilig Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung, sofern keine besondere Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Maßstäben vertraglich fortgeführt oder vereinbart wurde. Im Falle einer Versorgungsregelung nach beamtenähnlichen Regelungen werden vom Arbeitgeber entsprechende Rückstellungen für eine ggf. zusätzliche Altersversorgung gebildet und ggf. Beihilfeleistungen im Krankheitsfalle gewährt.

Neben dem Gehalt haben einige Kassenärztliche Vereinigungen eine Dienstwagenregelung, nach der die Vorstände zur Unterstützung ihrer Arbeit Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens haben.

Eine Bonusregelung, nach der eine erfolgsorientierte zusätzliche Vergütung gezahlt werden kann, haben zwei Kassenärztliche Vereinigungen mit ihren Vorständen vereinbart.

In Bezug auf die Nebentätigkeitsgenehmigungen ist Folgendes anzumerken. Den Vorständen vieler Kassenärztlicher Vereinigungen wird hier die Möglichkeit eingeräumt, im begrenzten Umfange (1 Tag oder 13 Stunden pro Woche) die eigene Praxistätigkeit fortzuführen.

Im Zusammenhang mit einer Bewertung der Vorstandsvergütungen ist auf Folgendes hinzuweisen. (Damit wir nicht neidisch werden oder wütend!) Die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Mitarbeiterzahlen von 200 bis zu 1.000 Mitarbeitern sind mit mittelständischen Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen vergleichbar. Die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vergleichbarer (Mitarbeiterzahl/Umsatzgröße) privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen und die Vorstandsvergütungen der Vorstandsmitglieder vieler gesetzlicher Krankenkassen liegen ebenfalls in dieser Größenordnung.
Berlin im März 2015"

Lesen Sie den Artikel in der Ärztzeitung unter: alt=http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/?sid=880610
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Link: Fürstliche Bezahlung: Krankenkassenchefs und KBV-Vorstand
Quelle: Mail an die Redaktion