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Direktversicherung: Vorschlag zur Güte

Kassel, 2006 Foto: H.S.

29.05.2015 - von E.K.

Erst einmal vielen Dank für Ihre Initiative und mehrfache Berichterstattung zum Thema Direktversicherten Geschädigte. Ich möchte zum Inhalt der doppelten Verbeitragung dieser Versicherungsform noch etwas bemerken. Vielleicht ist dies ein „Zucker“ für die GKV, und die Politik, den man unterbreiten kann?

Wenn eine Verbeitragung dieser Versicherungen zu akzeptieren wäre, dann doch nur der Teil des Geldes, der durch Zins und Überschussbeteiligung der einzelnen Versicherungsunternehmen den Versicherten zugesprochen wurde. (Denn dieser Zugewinn ist noch nicht erfasst durch die GKV)

Das wäre aber doch nur ein minimaler Teil von dem, wie jetzt die Verbeitragung erfasst wird. Es wäre ein Beitrag, den wahrscheinlich jeder akzeptieren und verstehen wird. Natürlich müssten auch andere ähnlich gelagerte Verträge so erfasst werden, um eine Gleichberechtigung herzustellen. (Hier sind alle Rechtsverdreher, pardon: Rechtsvertreter gefragt)
Ob es rechtlich O.K. ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich stelle dies gerne zur Diskussion und bitte um Ihre Meinung.

Link: Direktversicherung: Um Rückzahlung kämpfen
Quelle: Mail an die Redaktion