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Versorgungsausgleich: Ich bin von allen Seiten betroffen

Köln, 2015 Foto: H.S.

18.11.2015 - von K.K.

Hallo nun bin ich seit August 2015 geschieden. Ich bin Baujahr 1950 und bin, bedingt durch eine Vorruhestandsregelung mit meinem Ex-Arbeitgeber schon mit 60 in die Rente gegangen. Diese Vorruhestandsregelung hatte aber auch zur Folge, dass ab Beginn meines Vorruhestands ab dem 55. Lebensjahr keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Das bedeutete aber auch, dass ich dafür ab diesem Zeitraum 0,3 Prozent meiner monatlichen Rente gekürzt bekommen habe. Das hat wiederum zur Folge, dass mir rentenmäßig die ersten 10 Jahre meiner beruflichen Tätigkeit ab 1966 verloren gegangen sind. Von den erreichten 53 Rentenpunkten blieben mir vor meiner Scheidung deshalb nur noch ca 43 Punkte übrig.

An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass sich bestimmt nicht jeder meiner damals 5.000 Kollegen diese Vorruheregelung gewünscht hat. Klar kann es sein, dass diejenigen, die in höheren Einkommensgruppen waren, so ab Meister aufwärts, und nach allen Seiten abgesichert, dass es denen egal war.

Nun bin ich aber auch noch ein von allen Seiten Betroffener des Versorgungsausgleichs.
- Ich bin derjenige, der verlassen wurde.

- Und ich bin der, der die Schulden auf das Haus trotz ihres halben Miteigentumsanteils und Unterschrift ihrerseits auf alle Darlehen noch drei Jahre alleine zu tilgen hatte.

- Ich war es, der in der Folgezeit acht Jahre lang unsere Kinder bei mir im Haushalt wohnen hatte.

- Ich war es, der die ganzen Jahre lang die Grabpflege ihrer Eltern alleine gemacht hat.

- Ich war es, der das von ihr bis an die Grenze der Sperrung überzogene Konto zu verwalten hatte.

- Ich war und bin es, der als Spätfolge seit Juni 2010 in Insolvenz lebt. Ja, und das ist nur das Wichtigste.

Ich bin es nicht gewesen, der die Scheidung damals aus finanziellen Gründen einreichen konnte, aber aktuell diese zu Beginn des Jahres 2014 eingereicht hat.

Da meine Frau im Juni 60 geworden ist, und mir damals schon anwaltlich unter vielen anderen für mich wie für sie unrealistischen und von mir nicht zu realisierenden Vorschlägen auch geschrieben wurde, dass ich für das sogenannte "Rentnerprivileg" nicht in Frage käme, habe ich mich damals entschlossen, weiter nichts zu unternehmen.

Auch das es jetzt zur Scheidung kam, lag einzig an meiner Frau.
Die wollte auf einmal einen festen monatlichen Geldbetrag dafür haben, dass sie mit einer Scheidung warten würde bis zum Ende meiner Insolvenz.

Ich lehnte ab, und sie ging zum Anwalt und reichte die Scheidung ein. Während sie Prozesskostenhilfe bekam, wurde dies mir verwehrt.

Auch habe ich in dieser Zeit seit Mai 2014 zwei Anwälte gehabt, die meinem Auftrag, dafür zu kämpfen, dass ihr im Zuge von § 27 etwas vom Versorgungsausgleich gekürzt würde, nicht Folge geleistet haben. Diese sahen eher den Weg über einen Zugewinnausgleich für mich. Ich wusste aber, dass bei ihr diesbezüglich nichts zu holen war, weil ihr derzeitiger Partner und ich glaubte auch sie Hartz vier bezogen. Erst jetzt weiß ich vom Sohn, dass Sie sogar nur Sozialhilfe bekommen hat.

Jedenfalls wurde mir von insgesamt zwei Anwälten dass Mandat gekündigt, weil ich mich gegen den Weg über den Zugwinn auch schriftlich gewehrt habe. Im übrigen hat sich der zweite Anwalt voll hinter den ersten gestellt, auch was den Schriftverkehr mit den Vorschlägen an mich betrifft. Beide habe ich verklagt und bin damit gescheitert. Ich habe sogar den Richter als befangen abgelehnt und dieser hat sich dann mir gegenüber selbst reingewaschen.

Das alles ist nun sehr gekürzt. Aber auch die Scheidungsverhandlung selbst war für mich absolut negativ.
Schließlich wurde die Scheidung abgebrochen wegen gemachter Fehler und wegen Falschinformation der Richterin, die die Scheidung dann schriftlich vollzog und alle Beweise und Kämpfe vom Tisch gebracht hat. Nach der Verrechnung der Entgeltpunkte zwiwchen meiner Frau und mir musste ich 16,2368 Punkte abgeben.
Die DRV schreibt aber nun, was ich nicht verstehe, dass sie ab dem 01.09.2015 bei der Berrechnung meiner persönlichen Entgeldpunkte jetzt 29,9908 zugrunde gelegt haben.

Die ganze Scheidung hat mich über 4.000 € gekostet. Wobei die Gerichtskkosten noch nicht beglichen sind, weil ich dafür noch keine Rechnung bekommen habe.

Nun wurde mir heute morgen von der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilt, dass der Rentenbescheid vom 10.09 2010 aufgehoben ist. Zuletzt erhielt ich 1.132 € netto an Rente aus der Deutschen Rentenversicherung. So auch noch am 01.09.2015.

Wie gesagt schreibt mir nun aber die DRV, dass am 31.10.2015 eine Überzahlung in Höhe von 696,54 € stattgefunden hätte. Nun muss ich diese Überzahlung sofort zurückerstatten.

Andererseits habe ich derzeit auch Fixkosten wie Miete, Steuer und alles übrige. Je nach Monat zwischen 760 und 850 €.

Die Rentenversicherung teilte mir mit, dass wenn ich dies nicht sofort zahlen könne, mir von nun ab von den gezahlten 784,48 € Restrente nochmals 232,18 € abgezogen würden.

Hätte ich nur diese Rente, würde ich wahrscheinlich obdachlos. Ich weiß noch nicht mal, was noch an Gerichtskosten auf mich zukommt. Da ich bisher, bedingt durch meine Betriebsrente, auch ab 2010 jedes Jahr noch rund 1.600 € Einkommenssteuer nachgezahlt habe, hätte ich eigentlich zur Zeit, bedingt auch durch die Anwaltskosten uvm., eigentlich keine Möglichkeiten mehr dieses Geld zu zahlen.

Nun wird mir auch meine Beriebsrente gekürzt, wobei ich derzeit noch nicht weiß, was mir tatsächlich davon abgezogen wird. Ich fürchte allerdings, dass mir auch noch vom Rest meiner Betriebsrente rückwirkend ab dem 01.September viel abgezogen werden wird. Glücklicherweise - aber was heißt hier Glück - habe ich aus einer Unfallversicherung wegen den Folgen eines Handgelenkbruchs ein paar Tausend €uro bekommen und bin in der Lage, diese Rückzahlung zu leisten. Aber so geht mir auch davon noch eine großer Teil wieder mal weg.

Würde ich derzeit wegen eines WBS oder wegen Wohngeld zum Rathaus gehen, würde wohl auch das abgelehnt werde.

Andererseits würde auch ein Umzug - selbst in eine mir noch als Einzelperson zustehende 48 qm Wohnung - Geld kosten. Ja, und bei Privatvermietern bräuchte ich wegen der noch laufenden Insolvenz erst gar nicht anzufragen.

Link: Versorgungsausgleich: Scheidungen füllen Rentenkasse
Quelle: Mail an die Redaktion