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Direktversicherung: CDU/CSU Initiative gilt nur für Neuverträge

Köln, 2008 Foto: H.S.

08.02.2016 - von Peter Weber

Offener Brief d es DVG e.V.an den CDU-Sozialexperten Peter Weiß
Sehr geehrter Herr Weiß,
"... In der Anhörung der Sachverständigen des Gesundheitsausschusses am 27.1.2016 in Berlin war die Mehrheit der Experten einhellig der Meinung, dass die mit dem GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) in 2004 eingeführte Doppelverbeitragung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ein großer Fehler war und rückgängig gemacht werden müsse. Das unterstreichen auch die Stellungnahmen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften. Unser Interessenverband läuft schon seit Jahren gegen das GMG Sturm. Umso mehr freuen wir uns, dass die politischen Parteien nun auch Änderungsbedarf zu sehen scheinen. Leider, Herr Weiß, äußern Sie sich in Ihrer Funktion als Sozialexperte der CDU im „VersicherungsJournal.de“ vom
29.1.2016 nun zu unserer Überraschung dahingehend, „…, dass man die Problematik der Doppelverbeitragung nur für Neuverträge lösen könne. Eine Rückabwicklung bis zum Jahr 2004 könne nicht gestemmt werden, das würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Milliarden kosten. Eine Lösung könne es nur für Neuverträge geben. ...“

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Man muss einen sehr festen und tiefen Glauben an die Fähigkeiten und Möglichkeiten und den Willen und Mut von Politikern haben, ihre bürgerfeindlichen Handlungen nicht nur einzugestehen sondern sie sogar wieder gut machen zu wollen, um sich darüber zu wundern oder zu ärgern, dass die Initiative der CDU/CSU zur Abschaffung der Doppelverbeitragung ausdrücklich alle Altverträge ausschließt!
Hanne Schweitzer

Link: Direktversicherung: Voller Beitragssatz ab 01.2004
Quelle: Interessenverband Direktversicherungsgeschädigte e.V. (DVG) Tel.: 07127/71695 | E-Mail: peter.weber@dvg-ev.org