01.03.2005 - von Dr. Sabine von Göler, M.L.E.
Mit der Überschrift: "Neue Beratungsfelder - AntidiskriminierungsG und Arbeitsrecht", positioniert sich der Newsletter für Entscheider und frohlockt: "Es entstehen umfassende Beratungsmöglichkeiten für die Anwaltschaft".
Unternehmen, also den Diskriminierenden, wird z.B. geraten, "auch wenn nicht gleich US-Verhältnisse bei der Entschädigungshöhe eintreten werden", Aufzeichnungen und standardisierte Themen bei Einstellungs- und Beförderungsrunden zu verwenden. Als ob das nicht eh längst praktiziert würde!
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