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Direktversicherung: Brief von und an - David Pflanz, SPD-Parteivorstand Direktkommunikation

St Pourcain, 2014 Foto: h.S.

14.11.2016 - von H.D.+D.P.

Mail von "David Pflanz SPD Parteivorstand Direktkommunikation"
Sehr geehrter Herr Heins,
am 31.10.2016:
Dank für Ihre E-Mail, die uns am 20. Oktober 2016 erreicht hat.
Es ist richtig, dass im Jahr 2004 während der rot-grünen Regierungszeit die Beitragspflicht für Zahlungen aus Direktversicherungen eingeführt wurde.

Ziel dieser Regelung war es, alle Alterseinkünfte gleich zu behandeln und in die solidarische Krankenversicherung miteinzubeziehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber am 15. März 2000 verpflichtet, freiwillig und gesetzlich versicherte Rentnerinnen und Rentner bei der Beitragserhebung gleich zu behandeln, und angeregt, das so zu gestalten, dass sämtliche Einnahmen der Versicherten mit einbezogen werden. Dazu gehört auch, dass regelmäßige Rentenzahlungen nicht stärker belastet werden als Einmalzahlungen. Im Mai 2006 hat das Bundessozialgericht diese Regelung – wie erwartet – ausdrücklich bestätigt.

Dies ist aus Sicht der SPD auch deshalb fair, weil Einmalzahlungen eine Einkommensersatzfunktion für das im aktiven Arbeitsleben erzielte Einkommen haben, sofern sie in einem Beschäftigungsverhältnis wurzeln. Gleiches gilt bei der gesetzlichen Altersrente, für die ebenfalls eine Beitragspflicht besteht. Eine doppelte Beitragspflicht ist somit nicht gegeben.

Im Jahre 2010 befasste sich auch das Bundesverfassungsgericht mit den Beitragszahlungen zu Direktversicherungen und legte in seinem Urteil, dass nur solche Erträge aus Direktversicherungen nicht krankenversicherungspflichtig sind, bei denen erstens der Versicherte die Beitragszahlungen selbst übernommen hat, und zweitens der im Vertrag genannte Begünstigte nicht mehr der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer ist. Die reine Übernahme der Beitragszahlungen durch den Versicherten im Wege einer Weiterführung z.B. nach Wechsel des Arbeitsplatzes reicht allerdings nicht aus, um den Vertrag von der „betrieblichen Sphäre“ mit dem entsprechenden Schutz durch den Arbeitgeber nach dem Betriebsrentengesetz in die „private Sphäre“ ohne diesen Schutz, aber damit auch ohne KV- Beitragspflicht wechseln zu lassen.

Das ist durchaus kompliziert, und von Fall zu Fall genau zu prüfen. Da uns aus der Vergangenheit einige Fälle bekannt sind, bei denen die Krankenkassen tatsächlich Verfahrensfehler zur genauen Feststellung der Beitragspflicht zu Ungunsten der Versicherten unterlaufen sind, möchte ich Sie dazu ermutigen, Ihren Fall noch einmal genau zu überprüfen, um Missverständnisse zu Ihren Ungunsten zu vermeiden.

Das wird Sie sicherlich nicht versöhnlich stimmen, aber es geht auch um die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme und die Gewährleistung der hohen Qualität in der Gesundheitsvorsorge. Von dieser profitiert früher oder später einmal jeder Mensch in Deutschland. Mit der Einführung der Bürgerversicherung will die SPD die Beitragsfestsetzung für die Bezüge aus Direktversicherungen neu regeln und die 100 %-ige Beitragszahlung durch die Versicherten reduzieren sowie den unfair gespaltenen Versicherungsmarkt auflösen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus, David Pflanz SPD-Parteivorstand Direktkommunikation

Mail von Horst Debusmann, Direktversicherter am 2.11.2016 an David Pflanz
Sehr geehrter Herr Pflanz,
in Kenntnis Ihrer Antwort an Herrn Heins meinerseits folgende Fragen:

1) "… aber es geht auch um die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme und die Gewährleistung der hohen Qualität in der Gesundheitsvorsorge. Von dieser profitiert früher oder später einmal jeder Mensch in Deutschland."
Frage:
Hiervon profitieren auch die Arbeitnehmer, die statt Entgeltumwandlung lieber in Urlaub fuhren und nichts für ihre Altersvorsorge getan haben. Halten Sie es für gerecht, dass diejenigen, die auf Urlaub verzichtet haben, für die aufkommen müssen, die in Urlaub fuhren?

2) Mit der Einführung der Bürgerversicherung will die SPD die Beitragsfestsetzung für die Bezüge aus Direktversicherungen neu regeln.
Frage:
Gilt das auch für Altverträge, abgeschlossen in der Zeit vor 2002 ?

3) Wie bewerten Sie die Statements hochrangiger Regierungsmitgliedern: „Verträge sind einzuhalten!“ „Die europäische Kultur hat auch damit etwas zu tun, dass man sich an geschlossene Verträge hält!“
Frage:
Ist diese unsere Kultur inzwischen abhanden gekommen?

4) Wie bewerten Sie die Statements unserer Bundesfinanzministerin: „… Mein Ziel ist, das Le­ben der Men­schen leich­ter und bes­ser zu ma­chen."

5) Wie bewerten Sie die Statements von Herrn Dr. Linnemann:
- "Private Vorsorge lohnt sich grundsätzlich immer …"
- "Nur eins ist klar: Es gibt ein Kapitalversprechen, auch bei der privaten Vorsorge, dass die eingezahlten Beiträge – und was vom Staat obendrauf kommt – in jedem Fall sicher sind und ausgezahlt werden …"
- "Es kann nicht sein, dass jemand privat vorsorgt für sein Leben, ob es 10 Jahre sind, 20 oder 30 Jahre, und am Ende hat er nicht mehr als jemand, der nicht vorgesorgt hat."

6) Wie bewerten Sie die Statements von Sigmar Gabriel:
- „Fehler zu machen ist nicht schlimm, sie jedoch nicht zuzugeben ist das Problem.“
- "Wir wollen darüber reden, dass Frau Vogel das Geld, was sie angespart hat, dass sie das im Alter auf jeden Fall behalten darf und MUSS, denn es kann nicht sein, dass WER vorsorgt – und andere machen es nicht – und am Ende genauso behandelt wird wie der, der nichts gemacht hat."

Diese vor Millionen Fernsehzuschauern gemachten Aussagen stehen im krassen Widerspruch zur tatsächlichen Politik. „Erst animieren, dann kassieren“ ist einer SPD unwürdig, aber die SPD hat diesen fatalen Weg eingeschlagen. Behält sie diesen bei, gibt es zwei Verlierer:
- die um ihre Ersparnisse betrogenen Arbeitnehmer und
- die SPD, die ihre Glaubwürdigkeit mal wieder verspielt hat.
Ich bin gespannt, ob Sie den Mut zur „ehrlichen“ Antwort haben.

Mit hoffnungsvollen Grüßen, dass sich in Ihrer Partei doch noch die Vernunft durchsetzt, bevor es zu spät ist.
Horst Debusmann

Quelle: Mail an die Redaktion