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Neuer EU-Präsident: 6 Kandidaten bewarben sich um das lukrative Amt

Europäische Union - 17.01.2017 - von H.S.

Der scheidende Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, Spitzenverdiener von Europas Gnaden, (Abgeordnetengehalt 8.200 Euro, plus monatl. rund 18.000 Euro an steuerfreien Zuschlägen, plus allgemeine Kostenpauschale von 4.299 Euro im Monat, plus Erstattung der Reisekosten, plus zwei Dienstwagen und zwei Fahrer, dazu noch ein Extrabudget, um damit persönliche Mitarbeiter zu bezahlen, Martin Schulz also, hat die Namen der sieben Kandidaten bekanntgegeben, die sich für das höchste Amt im europäischen Parlament bewerben. Die Abgeordneten wählen (Dienstag, 17.1.2017), nachdem alle Kandidaten vor dem Plenum eine dreiminütige /!!!/ Ansprache gehalten haben, in der sie ihr Program, für die nächsten zweieinhalb Jahre /!!!/ vorstellen.

Als die Wahl in Straßburg begann, waren es nur noch sechs Kandidaten. Am frühen Dienstagmorgen zog der ehemalige belgische Ministerpräsident Guy Verhofstadt seine Kandidatur zurück.

Die Kandidaten waren:
Eleonora Forenza, Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
(Italien)

Jean Lambert, Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz
(Vereinigtes Königreich) /????/

Gianni Pittella, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament
(Italien)

Laurenţiu Rebega, Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit
(Rumänien)

Helga Stevens, Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer
(Belgien)

Antonio Tajani, Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
(Italien)

Die Abstimmung begann um 9:00 Uhr mit den dreiminütigen Ansprachen der Kandidaten. Es folgten vier Wählgänge (geheime Abstimmungen). Den Vorsitz führte der scheidende Präsident Martin Schulz.

9:00 Uhr: Dreiminütige Ansprachen aller Kandidaten, anschließend die erste geheime Abstimmung.
11:00 Uhr: Ergebnis des ersten Wahlgangs: Es fiel keine Entscheidung. Antonio Tajani erhielt die meisten Stimmen, verfehlte aber die notwendige absolute Mehrheit.
15:00 Uhr: zweiter Wahlgang
19:00 Uhr: dritter Wahlgang
21:00 Uhr: Ergebnis des vierten Wahlgangs: Antonio Tajani von der Europäischen Volkspartei ist neuer Präsident des Europaparlaments. Tajani, ehemaliger Journalist Pressesprecher von Berlusconi, setzte sich Dienstagabend in der vierten Runde durch. Sein Gegner in der Stichwahl, der Sozialist Gianni Pittella erhielt 282 Stimmen, Antonio Tajani erhielt 351 Stimmen.

Beim vierten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit wäre der Kandidat mit dem höheren Lebensalter Präsident geworden.

Altersdiskriminierung brauchen sie also nicht zu fürchten, die Kandidaten für das EU-Parlamentenspräsidentenamt. Zumindest dann nicht, wenn sie es bis in den vierten Wahlgang schaffen sollten, und dieser dann auch noch mit einem Stimmenpatt endet. Denn dann gewinnt der Ältere. Das ist doch mal ne gute Nachricht. Es wird bei EU-Präsidentenwahlen zwar nicht oft zu einem vierten Wahlgang kommen, aber die Herrschaften, die sich das ganze Verfahren ausgedacht haben, hätten ja auch den jüngeren Kandidaten bei Stimmengleichheit gewinnen lassen können.

Wie ist es bei der Wahl des Bundespräsidenten?
Gewinnt im Fall eines Wahlpatts auch der Ältere? Darüber ist, zumindest nicht im "Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung", nicht zu erfahren. Paragraf 9 bestimmt lediglich, dass für den zweiten und dritten Wahlgang neue Wahlvorschläge eingebracht werden können. Es sind also drei Wahlgänge vorgesehen, nicht vier, wie bei der EU-Präsidentenwahl. Aber wie viele Stimmen erforderlich sind, regelt das Gesetz nicht. Mühsam ist im Internet das Folgende in Erfahrung zu bringen: "In den ersten beiden Wahlgängen ist zur Wahl eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, im dritten oder ggf. weiteren Wahlgängen reicht die relative Mehrheit. Eine Stimmengleichheit in einem über den 2. Wahlgang hinausgehenden Wahlgang kann nicht durch ein Los entschieden werden." Wie aber dann? Durch das Senioritätsprinzip? Durch Schnick-Schnack-Schnuck? Und wieso ist von "ggf. weiteren Wahlgängen" die Rede, wenn im Gesetz nur etwas von dreien gesagt wird?

Quelle: Europäische Union, Euro News