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Führerscheinprüfungen für über 75.jährige Autofahrer: Thema beim Verkehrsgerichtstag 2017 in Goslar

Vinales, 2009 Foto: H.S.

26.01.2017 - von Hanne Schweitzer

Zum 55. mal findet der "Deutsche Verkehrsgerichtstag" statt. Die zweitägige Veranstaltung des beim Amtsgericht Hamburg eingetragenen Vereins "Deutscher Verkehrsgerichtstag" wird in Goslar eröffnet, in der Kaiserpfalz, was per Livestream am 26.Januar 2017, ab 10:00 Uhr verfolgt werden kann.

Bei der Konferenz sind auch Senioren ein Thema. Für sie ist Arbeitskreis 3 zuständig. Der trifft sich in der Sparkassenpassage von Goslar um sich vier Referate anzuhören und darüber zu diskutieren:
Ob die steigende Zahl von Senioren die Auto fahren, "zu Gefährdungen führt, denen im Interesse der einzelnen Verkehrsteilnehmer wie auch der Allgemeinheit begegnet werden muss."
OB es "ein bestimmtes Alter gibt, ab dem mit steigenden Unfallzahlen zu rechnen ist?"
Ob "Beschränkungen, Auflagen, Pflichtuntersuchungen in Abhängigkeit vom Lebesnalter eingeführt werden" sollten.
Ob "es andere geeignete Instrumente gibt, um älteren Menschen bei größtmöglicher Gewährleistung von Freiwilligkeit und Selbstbestimmung Hilfestellung beim Erhalt der Mobilität zu geben?"
Ob sichergestellt werden kann, "dass nicht mehr oder nur noch eingeschränkt fahrgeeignete Bürger auch tatsächlich als solche erkannt werden?"
Ob gewährleistet ist, "dass noch fahrgeeignete Senioren nicht fälschlich als ungeeignet eingeordnet werden?"

Dem Arbeitskreis 3, der vom Leitenden Regierungsdirektor außer Dienst, Dr. jur. Peter Dauer geleitet wird, tragen drei Männer und eine Frau ihre Ideen zum Thema in Form eines Referats vor.

Nun sind autofahrende Senioren kein neues Thema auf dem Verkehrsgerichtstag. Aber bislang konnten sich die Befürworter einer Sonderbehandlung für ältere Autofahrer trotz unterstützender Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen nicht durchsetzen.
Das wird sich ändern. Egal was sie sich Goslar und später in Berlin einfallen lassen werden: Es wird die Seniorenautofahrer Geld kosten. Tests, Beratung oder sonst was sind nicht umsonst. Da werden Gebühren fällig, Honorare. Es will ja nicht nur die Versicherungsbranche mit ihren altersdiskriminierenden Alterstarifen an den älteren Autofahrern verdienen!

Am 7. Januar verschickte die Presseabteilung von Deutscher Verkerhsgereichtstag e.V. an Presse, Funk und Fernsehen die Kurzfassungen der Goslaer Referate zum Thema Senioren. Was schon im Vorfeld des Verkehrsgerichtstages einige Berichterstattung auslöste. Lesen sie selbst:


1. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallfoschung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft:
Senioren am Steuer - Probleme und Lösungsansätze


Zwar geben die tatsächlichen Unfallzahlen von Senioren zur Zeit noch keinen Grund, gesetzgeberische Maßnahmen zu erwägen. Allerdings zeigen die relativen Zahlen heute schon, dass
mit veränderter Demographie und der zunehmenden Zahl auch weiblicher (!) Führerscheinbesitzer die Zahl hochbetagter Fahrzeugführer in den nächsten Jahren deutlich anwachsen wird.

Dabei müssen wir uns vor allem auf die Gruppe jenseits des 75. Lebensjahres konzentrieren. Die Zeit, bis aus dem relativen auch ein tatsächliches Problem geworden ist, sollten wir für die Entwicklung wissenschaftlichbfundierter Antworten und für die notwendige gesellschaftspolitische Diskussion nutzen. Aus meiner Sicht ist bereits erwiesen, dass sämtliche aus dem Ausland bekannte Screenings keinen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit haben.

Eine kritische Ansprache durch den Hausarzt hat, wo sie denn erfolgt, den Nachteil, dass sie sich auf medizinische Probleme konzentriert und der Arzt nicht mit im Auto sitzt.

Ein Ausweg könnte eine zu entwickelnde OBLIGATORISCHE RÜCKMELDEFAHRT sein, deren Ergebnis unter vier Augen bleibt. Sie würde das Erkenntnisproblem vieler Senioren beseitigen und die Familien bei ihrem Anspracheproblem entlasten. Dabei soll die Rückmeldung nicht in erster Linie die Aufgabe des Fahrens zum Ziel haben, sondern Möglichkeiten zum Erhalt einer sicheren Mobilität aufzeigen.
Merke:
Obligatorische Rückmeldefahrt, keine Festlegung auf ein bestimmtes Alter. (TÜV? Psychologen? Fahrschulen? ADAC?)


2. Professor Dr. phil. Wolfgang Fastenmeier*, Psychologische Hochschule Berlin:
Altersbezogene Pflichtuntersuchungen: Schaden oder Nutzen?


Obwohl ältere Fahrer den Verkehr mit einem allgemeinen, altersbedingten Abbau körperlicher und psychischer Leistungsfähigkeit bewältigen müssen, sind Senioren tatsächlich nicht häufiger als der Durchschnitt der Autofahrer an Unfällen beteiligt – im Gegensatz zur stark erhöhten Unfallbeteiligung
junger, unerfahrener Fahrer. Eine Aussage, die auch allgemein für alle westlichen Industrienationen gilt.

Dennoch haben politische Entscheidungen in einer Reihe von Ländern zur Einführung sog. ALTERSBEZOGENE PFLICHTUNTERSUCHUNGEN zur Geeignetheit älterer Fahrer geführt. Mittlerweile liegt eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Arbeiten vor, die sich mit Evaluationen dieser Pflichtuntersuchungen hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen-Gehalts sowie ihrer Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit beschäftigt haben. ...

Es ergibt sich weltweit ein klares und eindeutiges Ergebnis: EINE AUF DAS ALTER BEZOGENE ÜBERPRPFUNG WIRD DIE VEHRKEHRSSICHERHEIT NICHT VERBESSERN, unabhängig von der Art der eingesetzten Prüfmethoden. Es existieren keine reliablen Indikatoren innerhalb der institutionalisierten Prozeduren zur Überprüfung älterer Fahrer. Es überwiegen sogar negative Effekte hinsichtlich Sicherheit, Mobilität und Lebensqualität älterer Verkehrsteilnehmer. Vielversprechender erscheinen dagegen INDIVIDUELLE BERATUNGS- UND TRAININGSANGEBOTE sowie die ENTWICKLUNG EINES KATALOGS ANLASSBEZOGENER ÜBRERPRÜFUNGEN anhand seriöser wissenschaftlicher Kriterien.
Merke:
Individuelle Beratungs- + Trainingsangebote, anlassbezogene Überprüfungen, keine Altersfestlegung. ((Fahrschulen? Psychologen? Universitäten?, Institute?, TÜV?)


3. Maria Focken, Amtsanwältin, Staatsanwaltschaft Hamburg:
Strafrechtliche Aspekte – Fallbeispiele


Seit Jahren wird das Thema „Senioren im Straßenverkehr“ immer wieder und größtenteils kontrovers, diskutiert. Immer dann, wenn sich ein besonders spektakulärer Unfall ereignet, der von einem „lebensälteren“ Fahrzeugführer verursacht wurde, gerät dieses Thema auch in den Fokus der Medien. Höhere Lebenserwartung und die sich vollziehenden Veränderungen in der Alterspyramide werden dazu führen, dass sich der Anteil der „Lebensälteren“ weiter erhöhen wird.

Über 75jährige Fahrzeugführer sind als Hauptverursacher überdurchschnittlich oft an Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Dies lässt sich aktuellen Statistiken, wie z. B. der Hamburger Verkehrsunfallstatistik für die Jahre 2013 und 2014 entnehmen.

Das Lebensalter allein kann und darf nicht als Grundlage für fahreignungsrelevante Überprüfungen herangezogen werden. Fälle aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis machen aber deutlich, dass verschiedene gesundheitliche (auch psychofunktionale und motorische) Beeinträchtigungen bei Unfallereignissen von älteren Fahrzeugführern durchaus eine Rolle spielen (können).

Die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle ist schwierig. Solange kein Personen- oder Sachschaden eintritt, finden keine strafrechtlichen Ahndungen statt. Eine Verfolgung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB) kommt nämlich nur dann in Betracht, wenn aufgrund dieser Beeinträchtigung ein Unfall verursacht wurde, bei dem – abgesehen vom sog. Beinaheunfall – Personen verletzt oder getötet wurden oder ein Sachschaden von mindestens 750 € eingetreten ist. Im Falle von verletzten oder getöteten Personen kommen dann noch tateinheitlich die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung (§§ 229, 230 StGB) und der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) hinzu.

Neben rechtlichen Problemen gestalten sich auch die Ermittlungen als sehr schwierig, denn oft werden diese Beeinträchtigungen von den aufnehmenden Polizeibeamten nicht als solche erkannt und notwendige Ermittlungsmaßnahmen, wie z. B. Blutentnahmen, Hinzuziehung von technischen und/oder medizinischen Sachverständigen etc. nicht veranlasst. Nahe Angehörige machen regelmäßig von dem ihnen zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Bei einigen Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen ist eine fehlende Einsichtsfähigkeit Teil des Krankheitsbildes, sodass eine Verurteilung wegen der fehlenden Schuldfähigkeit nicht erfolgen darf. Strafrechtliche Ermittlungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten sind daher als Instrument der Fahreignungsüberprüfung nur bedingt geeignet.

In erster Linie sollten Fahrzeugführer (und deren Angehörige) sich frühzeitig eigenverantwortlich mit der Thematik auseinandersetzen und sich beraten lassen. Dabei kommt der BERATUNG DURCH DEN BEHANDELNDEN ARZT eine besondere Bedeutung zu, wie eine beachtenswerte Studie aus Kanada zeigt (Redelmeier, D.A., Yarnell, C.J., Thiruchelvam, D., Trbshirani, R.J.: Physicians warning for unfit drivers and the risk of trauma from road crashes. N Engl. J Med 367/13), 1228-1236/2012). Unter Umständen ist in diesem Zusammenhang auch ein etwaiges MELDERECHT DER ÄRZTE zu beachten, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu befürchten ist. Es wird weiter zu diskutieren sein, ob bzw. in welcher Weise eine FAHREIGNUNGSÜBERPRÜFUNG stattfinden sollte bzw. stattfinden kann (z. B. sog. „Pflichtchecks“, Fahrproben etc.).
Merke:
Beratung durch Arzt, Melderecht für Ärzte, Fahreignungsüberprüfung, genanntes Alter: 75. (TÜV? Ärzteschaft? Behörde? Fahrschulen?)


4. Thomas Hofstätter, Regierungsamtsrat, Regierung von Oberbayern:
Fahreignungsüberprüfung älterer Verkehrsteilnehmer im Verwaltungsverfahren


Es gibt – nachvollziehbar aus Gründen der zu vermeidenden Altersdiskriminierung – insbesondere kein „spezielles“ Fahrerlaubnisrecht für Senioren im Straßenverkehr und deren Eignungsüberprüfung. Vielmehr findet das übliche, aufwändige Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung Anwendung.

Das Hauptproblem bei der Fahreignungsüberprüfung von älteren Verkehrsteilnehmern ist jedoch die jährlich steigende Anzahl von Personen, die eine Vielzahl von fahreignungsrelevanten Erkrankungen aufweisen und bei denen sich die Verkehrsauffälligkeit nicht oder nicht auf Anhieb einer bestimmten Erkrankung, welche dafür aller Wahrscheinlichkeit nach verantwortlich zeichnet, zuordnen lässt.

Sehr häufig ist für die Verkehrsauffälligkeit jedoch „die Summe des Ganzen“ ursächlich, d.h. im Regelfall führen mehrere (altersbedingte) Erkrankungen sowie die damit einhergehende polytoxische Medikation zu einer nicht nur vorübergehenden fahreignungsrelevanten Herabsetzung der psychophysischen
Leistungsfähigkeit.

Nicht das Vorliegen der Erkrankung an sich ist dabei aus Sicht der Fahreignung häufig das Problem, sondern die mangelnde Kenntnis über die Erkrankung, das mangelhafte Befolgen ärztlicher Ratschläge (Tun und Unterlassen bestimmter Dinge im Hinblick auf eine positive Beeinflussung der Erkrankung) und eine damit einhergehende unzuverlässige Medikation.

Multimorbidität, polytoxische Medikation und fehlende Adhärenz führen letztendlich in der Summe dazu, dass die psycho-physische Leistungsfähigkeit langsam aber stetig herabgesetzt wird; fällt diese unter das erforderliche Maß, treten die bekannten Auffälligkeiten im Straßenverkehr auf, welche dann zur Fahreignungsüberprüfung führen.

Aus den Erfahrungen der Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen der anlassbezogenen Fahreignungsüberprüfung bei älteren Verkehrsteilnehmern ist vor dem Hintergrund von Multimorbidität, nicht ausreichender Adhärenz und oft nicht überschaubarer Medikamentengabe eindeutig die Empfehlung abzugeben, zur Beurteilung der Fahreignung der UNTERSUCHUNG DER PSYCHO-PHYSISCHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT deutlich mehr Bedeutung beizumessen und - zur Vermeidung aufwändiger und die Betroffenen stark belastender Begutachtungsverfahren – diese durch Schaffung bzw. Ergänzung einer entsprechenden Rechtsgrundlage unmittelbar in der FeV zu verankern.
Merke:
Untersuchung der psycho-physischen Leistungsfähigkeit, keine Altersfestlegung (TÜV? Psychologen? ADAC?, Fahrschulen? Ärzte?) .
Bei näherer Betrachtung variieren die Vorschläge der Referenten vor allem im Hinblick auf die Kosten, die sie für den einzelnen Autofahrer verursachen dürften. Die Untersuchung der "psycho-physischen Leistungsfähigkeit" dürfte mehr kosten als eine obligatorische Rückmeldefahrt" oder "ärztliche Beratung", welche preiswerter sein dürften als "individuelle Beratungs- + Trainingsangebote". Aber mindestens 50 Euro pro Person werden es wohl schon werden. Mulitpliziert man die mit der Anzahl der über 75jährigen Autofahrer von


Regeln für ältere Autofahrer im Autoland Kalifornien
Für kalifornische Autofahrer, die 70 Jahre oder älter sind, und deren Führerschein ausläuft, ist zur Verlängerung des Führerscheins ein Sehtest erforderlich, eventuell ein handschriftlicher Wissens-Test und/oder eine Pflichtfahrt. Link

Professor Fastenmeier in der Zeitschrift für Verkehrssicherheit im Jahr 2013:
"Trainingskonzepte für schwächere Senioren". "Diagnostische Fahrverhaltensbeobachtung." "Individuelle Lernziele". "Trainings die Wissen vermitteln, Einstellungen verändern und vor allem fahrpraktische Einheiten enthalten."

Link: EU-Richtlinie und Verkehrsgerichtstag