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Direktversicherung: Widerspruch gegen neuen KK-Bescheid einlegen

02.02.2017 - von D.F. + D.P.

Politiker aller coleur handhaben die "lieben Senioren und die noch viel lieberen Seniorinnen" als wehrloses Herdenvieh, das man kurz streichelt um es dann gnadenlos scheren zu können (H.W.). An der rechtswidrigen Abzocke durch unseren(?) wortbrüchigen Staat wird auch Martin Schulz nichts ändern (wollen/dürfen), der sich ja angeblich für die "einfachen" Menschen einsetzen und "Gerechtigkeislücken schließen will.

Kleines Schmankerl zum Jahresbeginn: Die Krankenkasse meiner Frau berechnet ab Februar wieder höhere (!) Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlungs-Summe. Auch diese Beitragserhöhung ist zweifelsfrei ein weiterer Rechtsbruch, weil sich die Auszahlungssumme ja schliesslich NICHT erhöht.
Dennoch kassiert der Staat im Verlauf der 10 Jahre nun in jedem neuen Jahr immer mehr.

Danke Merkel-Regierung, Danke Ulla Schmidt, Danke Verfassungsrichter! Sie erwarten doch wohl nicht im Ernst, dass wir Leuten wie Ihnen bei den Wahlen auch noch unsere Stimmen geben?
D.F.

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Widerspruch einlegen
Adresse Absender
Adresse Krankenversicherung
Datum

W I D E R S P R U C H
gegen die Neufestsetzung des Beitrags - Ihr Schreiben vom xx 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die erneute Anhebung der Beiträge für die aus der Auszahlungssumme meiner Direktversicherung errechnete, fiktive Monatsrente, lege ich hierdurch Widerspruch ein.

Zur Begründung:
Für die jährliche Erhöhung der Beiträge, mit der der mir verbleibende Rest der Auszahlungssumme meiner Direktversicherung, (Altvertrag über eine private Lebensversicherung mit Einmalzahlung und ohne Zuschuss des AG, KEINE betriebliche Altersversorgung), zunehmend weiter verringert wird, fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung, bei denen Beitragserhöhungen der Anpassung an steigende Kosten der Gesundheits- und Pflegeleistungen einerseits und an steigende Einkommen und Renten der Versicherten andererseits dienen, ist bei einer festen, einmaligen Auszahlungssumme und der daraus errechneten fiktiven Monatsrente keine Steigerung irgendwelcher Kosten einerseits und auch keine Steigerung des Monatseinkommens der Versicherten andererseits gegeben.

Damit entspricht die jährliche Steigerung der Beiträge einer progressiven Enteignung von Privatvermögen und kann nur als Willkür und Sittenwidrig verstanden werden.
Damit verstösst die Beitragserhöhung - auch für die Direktversicherung - eindeutig gegen das Grundgesetz, welches Willkür im Recht ebenso verbietet, wie es den Schutz des Privateigentums gewährleistet.

Ich fordere Sie daher auf, mir die für diese Beitragserhöhung konkret anzuwendenden Rechtsvorschriften mitzuteilen. Insbesondere die Begründung, mit welchem Recht meine private, aus versteuertem und verbeitragtem Arbeitsentgelt bezahlte Lebensversicherung willkürlich zu einer betrieblichen Altersversorgung umetikettiert wurde, um darauf auch noch doppelte Beiträge zu erheben!

Ich bitte Sie um Weiterleitung meines Widerspruchs an die zuständigen Stellen sowie um eine kurze Empfangsbestätigung.

Bis auf weiteres leiste ich die o.g. Betragszahlungen nur unter dem Vorbehalt, sie bei ggf. erfolgender gesetzlicher Neuregelung zurückzufordern.

Mit freundlichen Grüssen,
XX

Quelle: Mail an die Redaktion