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Betriebsrentenstärkungsgesetz = Feigenblatt für Rentenkürzung

Meiningen, 2015 Foto: H.S.

08.02.2017 - von F.M.

An die Abgeordneten, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags sitzen, schreibt Herr M. am 17. Dezember 2016 den folgenden Brief. Sein Betreff nennt er:
Gelbe Karte für den Referentenentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Ausschusses Arbeit und Soziales,

war es 2003 das Ziel der Koalition aus SPD/Grünen/CDU/CSU die Betriebliche Altersversorgung (bAV) zu schwächen oder gar ganz abzuschaffen? Betriebliche Altersvorsorge war und ist im Endeffekt das zu kleine oder zu durchsichtige Feigenblatt für die Rentenkürzungen der Vergangenheit und der Zukunft.

baV-Verträge sollten den Lebensabend bei sinkenden Renten aufgrund eigener Leistungen absichern.

bAV-Verträge wurden aber von Ihnen als Finanzierungsinstrument für die Kranken- und Pflegeversicherung entdeckt, werden geplündert, und so wurde und ist die Betriebliche Altersvorsorge seit 2004 eine indirekte Subvention der Arbeitgeber zu Lasten der Rentner und der heute Aktiven.

Nun liegt Ihnen der Referentenentwurf zum sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Diskussion und zur Beratung vor. Dieser stellt nicht mal im Ansatz einen großen Wurf zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge dar. Damit werden Sie die jungen Arbeitnehmer und Beschäftigten nicht locken können, verstärkt neue Verträge abzuschließen und vom Beitrag freigestellte wieder zu bedienen.

bAV im wahrsten Sinne des Wortes, sind Verträge, die die Unternehmen für ihre Manager, meist Topmanager, abschließen und dafür auch die Beiträge bezahlen.

Im Gegensatz dazu sind die Verträge zu sehen, die die Unternehmen de jure für ihre Mitarbeiter abschließen, das Geld aber dafür de facto vom Mitarbeiter selbst d.h. privat aufgewendet wird. Und dabei ist es egal ob dies von Netto oder Brutto gezahlt wird, denn in Brutto steckt auch Netto – es ist stets privates Geld des Arbeitnehmers.

Hierbei wird bewusst die Tatsache unterschlagen und vernebelt, wonach die gesetzliche Entgeltumwandlung erst im Jahre 2001 eingeführt wurde. Sämtliche der vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge zur so genannten Direktversicherung wurden per Entgeltverwendung, d.h. Nettolohnverwendungsabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einzig vom bereits versteuerten und GKV-verbeitragten Nettolohn/-Gehalt eingezahlt.

Die einseitig seitens der GKV mit Unterstützung der Sozialgerichtsbarkeit gesetzwidrig eingeforderten vollen GKV-Beiträge nach erfolgter Auszahlung dieser als privat geschlossenen Altersvorsorge bedeuten für den Arbeitnehmer die insgesamt 3-fache GKV-Verbeitragung des AN-Beitrags!

bAV wird aber von der Politik und der Sozialgerichtsbarkeit über einen Kamm geschoren, indem seitens der GKV und der Sozialgerichtsbarkeit diese privat geschlossenen Verträge zur Altersvorsorge einfach zur bAV umgewidmet werden, was eindeutig Rechtsbruch bedeutet.

Der Wunsch, der ca. über 8,1 Mio. GMG-Geschädigten Menschen mit Altverträgen nach Stopp der Verbeitragung zur Kranken- und Pflegeversicherung und der Rückzahlung der bereits eingezogenen doppelten Beiträge kommt überhaupt nicht vor.

Zeigen Sie deshalb mit uns dafür den Referenten die gelbe Karte!

Politiker machen Politik und nicht die Referenten. Wir hoffen, dass sich am Referentenentwurf noch etwas ändert, dass Politiker Politik machen und bereit sind Fehlentwicklungen und Ungerechtigkeiten zu korrigieren.

Wir müssten sonst fortfahren den Jungen und den Aktiven zu empfehlen: Kein privates Geld in eine betriebliche Altersvorsorge – Hände weg von betrieblicher Altersvorsorge!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir gezwungen sind, andere Parteien zu wählen, solange diese Ungerechtigkeit nicht beseitigt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Einer von 8,1 Millionen Geschädigten
F. M.