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Verhütungspille: Ersatzkassen zahlen nur bis 20

11.05.2005 - von Barmer

Die Pille wird nach dem Willen des Gesetzgebers für Frauen nur bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres von den Krankenkassen bezahlt.
Ausnahmen bestehen bei einer medizinischen Indikation. Über die Notwendigkeit entscheidet der Arzt.

Quelle: http://www.barmer.de

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