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Altersdiskriminierung beim Weiterbildungsstipendium

Marrakesch, Foto: H.S.

20.06.2017 - von U.B.

Die Mittel für das berufsbegleitende Weiterbildungsstipendium der Bundesregierung kommen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Mit maximal 7.200 €uro werden "junge" Menschen gefördert, die entweder eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) absolviert haben. Bei der Aufnahme in das Förderprogramm, z.B. vom Gesellen zum Meister, dürfen Antragsteller "grundsätzlich höchstens 24 Jahre alt sein".
In begründeten Ausnahmefällen (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges soziales Jahr, Mutterschutz- und Elternzeit) kann die Aufnahme bis zu drei Jahre später erfolgen. "Achtung: Wenn Sie bereits 28 Jahre oder älter sind, können Sie ausnahmslos nicht mehr aufgenommen werden."

Im Sozialgesetzbuch wird ein "junger" Mensch als einer definiert, der nicht älter als 27 Jahre ist.
Beispiel:Link
SBB-Stipendien-Info: Link

Link: Altersdiskriminierung beim Weiterbildungsstipendium Gesundheitsberufe
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung