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Direktversicherung: Brief an Maria Michalk, CDU/CSU Fraktion

Lauphlin, Foto: H.S.

15.06.2017

Guten Tag sehr geehrte Frau Michalk,
ich habe Kenntnis von ihren schriftlichen Ausführungen an Frau Edeltraud Salzgeber über die Gründe der Rechtmäßigkeit der erfolgten Gesetzesänderung erhalten (siehe: Link) und schicke voraus, dass ich um meine Ehefrau auch zum Kreise der Geschädigten der damaligen Reform/Modernisierung gehören und weiterhin dagegen angehen. Wenn die Politiker weiterso mit Arroganz und Ignonranz gegen über 6 Millionen Betroffene umgehen, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn sich die Wähler von den Volksparteien abwenden. So ist es folgerichtig, einmal einer Splitterpartei seine Stimme zu geben.

Zunächst muss man ihnen anrechnen, dass sie nicht das übliche, fast parteienübergreifende Antwortpapier zum Thema Direktversicherungen verwenden, aber im Gesamtergebnis gibt es kaum eine Abweichung. Denn alle finden den damaligen Beschluss und die Folgen für korrekt.
Logisch, dass wir Geschädigte keineswegs mit der Art und Weise der Durchsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes einverstanden sind.

Wir hatten in 1997 zwei Lebensversicherungen abgeschlossen mit festem Auszahlungstermin noch vor Rentenbeginn! Die Ansparung erfolgte einmal jährlich aus Lohnsonderzahlung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat sich zur Beitragsweiterleitung verpflichtet. Wohlgemerkt, es sind Leistungen aus unserem privaten Einkommen; der Arbeitgeber hat keine Zusatzzahlungen erbracht.
Zum damaligen Zeitpunkt galt als Vorteil, dass der Arbeitgeber pauschalierte Lohnsteuer geltend machen konnte. ABER: Aus allen erhaltenen Gehaltszahlungen, auch Sonderzahlungen, wurden Krankenkassenbeiträge bezahlt.

Die dramatische Wende kam aber in 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Mit einer Unverfrorenheit wurden wir unserer zustehenden vertraglichen Rechte aus den in 1997 abgeschlossen Verträge beraubt! Woher nehmen sie sich eigentlich das Recht, sieben Jahre später einfach unsere Rechtsansprüche aus den bereits bestehenden Verträgen zu ändern und uns finanzielle Nachteile aufzuerlegen?

Eines vorausgeschickt: Ein Stichtag ist und bleibt ein Stichtag!! Wenn sie Gesetze einführen oder ändern müssen sie eben damit leben dass eben dieser Stichtag maßgeblich sein muss!

Und so nimmt die dreiste Frechheit ihren Lauf. Denn in ihren Ausführungen schreiben sie, dass mit der GKV-Modernisierung bestehende Umgehungsmöglichkeiten zu beseitigen waren?? Frau Michalk, wo leben wir denn. Jahrelang haben wir nur das gemacht, was nach Vertragsabschluss zulässig war, nicht mehr aber auch nicht weniger. Von einer Regelungslücke kann keine Rede sein, was 1997 beim Abschlusstag der Versicherungen rechtlich gültig war ist zu beachten. Sie unterstellen damit, dass wir Direktversicherte im Rahmen von Umgehungsmöglichkeiten Beiträge zur Krankenversicherung bewusst vermieden haben. Diese Aussage Frau Michalk ist eine Unverschämtheit!

Auch ihnen als gesundheitspolitische Sprecherin fehlt offenbar der Bezug zum Sachverstand denn sie schreiben, dass alleine die Auszahlungsform nicht darüber entscheidet, welche Beiträge zu leisten sind. Was hat die Auszahlungsform damit zu tun und nicht die Versicherungsform selbst? Es gab schon damals Kapitallebensversicherungen, oder Kapitallebensversicherungen mit Rentenwahlrecht. Versicherungen mit Einmalauszahlungen oder Ratenauszahlungen. Warum hat die Politik hier keine Unterscheidungen getroffen? Es ist die Unkenntnis!

Ist die fällige Lebensversicherung ein Versorgungsbezug ja oder nein? Keine Antwort, denn per Gesetz wurde eine Direktversicherung eine betriebliche Altersversorgung, so einfach geht es. Aber ist es tatsächlich ein Versorgungsbezug wenn eine dieser Lebensversicherung noch vor Rentenbeginn ausbezahlt wird? Nein, bei weitem nicht. Denn bei Rentenbeginn (5 Jahre später) ist dieses Kapital aus den Versicherungen zum größten Teil weg. Damit ist keine Grundlage für einen Versorgungsbezug vorhanden.

Ihre angeführte Expertenanhörung des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag vom 27.01.2016 können sie vergessen. Diese Sitzung wurde von der Fraktion „Die Linke“ einberufen; die einzige Partei, die diese skandalöse Politik ändern wollte. Der Antrag wurde damals abgelehnt im Hinblick auf Gebot der Solidarität und Generationsgerechtigkeit, so ihre Begründung.
ABER: Es war die Haltung der Parteien. Haben sie sich die Mühe gemacht, die Stellungnahmen der jeweiligen Sachverständigen ausserhalb der Parteien zu lesen? Vermutlich nicht, diese Damen und Herren kommen teilweise auf ganz andere Ergebnisse und gibt eigentlich Aufgaben an die Politik zurück:

a) Behandlung Altverträge vor GKV-Änderung
b) es besteht ein Dschungel beim Bereich Kranken-/Rentenversicherungen der wohl nicht mehr zu entflechten sei
c) Umstieg auf Bürgerversicherung (alle zahlen Beiträge)
Haben wir seither etwas von ihnen gehört, nein!

Das Problem der Doppelverbeitragung besteht weiterhin. Es hat doch nichts mit dem Steuerrecht zu tun! Wenn ich im Verlauf der Versicherungsdauer aus allen erhaltenen Lohn- und Gehaltszahlungen, auch Sonderzahlungen, meine Leistungen abgeführt wurden ist für mich der Fall erledigt. Wenn jetzt eine Beitragsaufforderung bei Fälligkeit der Lebensversicherungen ist das eine reine Doppelverbeitragung. Welche gravierende Folgen einer schlechten Politik.

Krankenversicherungsbeiträge bezahle ich jetzt ich und meine Frau:

Lohn- und Gehalt
Rente aus betrieblicher Altersversorgung (Betriebsrente)
Lebensversicherungen mit Auszahlung vor Rentenbeginn

Wir wurden unseren zustehenden Rechten per Gesetzgeber beschnitten und durch das Bundesverfassungsgericht auch noch bestätigt. Unser Rechtssystem ist nicht mehr glaubwürdig! Den versprochenen Vertrauensschutz gibt es nicht.
Wir pochen weiterhin auf die Bestandssicherheit der abgeschlossenen Verträge vor 2004.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erging erst 2008 und bezog sich offensichtlich auf eine Entscheidung zum Rentenanpassungsgesetz aus 1982 (!!). Diese Sachverhalte sind nicht nachvollziehbar denn sie entbehren jeglicher zeitlicher Abfolge.

Es lachen sich die Personenkreise ins „Fäustchen“ die ihre Kapitallebensversicherungen ebenfalls aus ihren Lohn-/Gehaltseinkünften angespart haben aber die Beiträge vom Girokonto überwiesen haben. Wo ist da eine Gleichbehandlung? Bei Fälligkeit der Kapitallebensversicherungen steht doch auch die Ablaufleistung in einer Summe zur Verfügung und kann doch auch ein Versorgungsbezug darstellen. Warum darauf keine Krankenkassenbeiträge?

Warum sollen wir jetzt noch für die Dauer von 10 Jahren Krankenkassenbeiträge bezahlen wenn die Mittel aus den Versicherungen verbraucht sind? Bitte erklären sie uns diesen Sachverhalt. Wir zahlen für Leistungen ohne einen Gegenwert dafür zu haben. Welch ein Schwachsinn.

In 2004 waren offensichtlich die Kassen leer und Beitragszahler wurden gesucht und ausgemacht, die Rentner. Bald ist abzusehen, dass die Kassen wieder leer sein werden. Diesmal werden es aber die Flüchtlinge sein! Denn die Krankheitskosten der Flüchtlinge wurden vor noch nicht all zu langer Zeit den Krankenkassen aufgebürdet. Die war keineswegs abgesprochen.Der Block der Flüchtlingsfinanzierung ist ausschließlich Sache des Bundes und hat bei den Krankenkassen nichts zu suchen.

Wahltag ist Zahltag, so der Volksmund seit vielen Jahren. Und wenn sie für soziale Gerechtigkeit nichts auf die Reihe bekommen, so sind sie auch nicht wählbar. Grund genug der rd. 6 Mio. Betroffenen zu reagieren, an die Öffentlichkeit zu gehen um der breiten Masse diese Unverfrorenheit weiter bekannt zu machen. Wenn nach über 13 Jahren weiterhin Unruhe bei diesem Thema herrscht ist dies ein Zeichen schlechter Politik. So kann man getrost seine Stimme bei der diesjährigen Bundestagswahl auch mal einer Splitterpartei geben. Warum auch nicht mal der AfD?
Hauptsache, es wirkt.

Alternative: Das restliche Guthaben/Vermögen verschleudern. Dann können diese zusätzlichen Krankenkassenbeiträge auch nicht mehr aus dem lfd. Einkommen bestritten werden. Dann zahlt eben der Staat den Rest des Lebens. Auch eine Variante.

Damit „umgehen“ wir Bürger dann den staatlichen Unfug.

Es grüßt sie freundlich

Link: Direktversicherung: Volker KAUDERS Antwort + Reaktionen
Quelle: Richard Ballmann