31.10.2013
Am Donnerstag, dem 31. Oktober 2013, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg : Wenn EU-Staaten wegen der Euro-Krise in große finanzielle Bedrängnis geraten, können sie auch die Pensionen früherer Staatsbediensteter kürzen. Sofern die Kürzungen im „öffentlichen Interesse“ und zeitlich begrenzt sind, verstoßen sie nicht gegen das Recht auf Eigentum.
(Az.: 62235/12 und 57725/12)
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