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Radebeul: 84Jährige stürzt auf desolatem Weg - KSA lehnt Schadensersatz ab!

Foto: H.S.

13.11.2017 - von H.S.

Meine 84jährige, alleinstehende Freundin stürzte im Juli 2017 auf einem desolaten Gehweg der Stadt Radebeul. Sie erlitt eine Prellung der Schulter, eine offene Knieverletzung und einen angebrochenen rechten Unterarm, der vier Wochen eingegipst werden musste. Über den maroden Zustand des Fußwegs gab es bereits im November 2016 - also acht Monate zuvor - einen Artikel in der Lokalpresse (Sächsische Zeitung). Aber die Stadt Radebeul hatte eine Reparatur des Bürgersteigs nicht im Plan.

Der KSA* eine Versicherung, die Kommunen Haftpflicht- Kraftfahrt- und Unfalldeckungsschutz verkauft, lehnt einen Schadensausgleich mit Unverfrorenheit wegen "nicht angewendeter verkehrserforderlicher Sorgfalt" ab. Dazu das unverfrorene Schreiben der KSA, in dem der Fußgängerin die Schuld an ihrem Unfall gegeben wird, u.a. weil sie gegen ein "Sichtgeh-Gebot" verstoßen hat!
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Meine Freundin würde von sich aus jeden Streit, noch dazu,die Einschaltung eines Anwaltes, vermeiden. Ihre Angelegenheit habe ich bisher in ihrem Namen wahrgenommen, weil ich es einfach nicht ertragen kann, wie man im "Rechtsstaat" mit seinen Bürgern umgeht. Es ist wirklich zum Verzweifeln, dass hier der "Rechtsstaat" total versagt und die Bürger in jedem Fall auf ihrem Schaden sitzen bleiben. So können sich die Kommunen alles erlauben, die kommunale Versicherung der KSA hält sie in jedem Fall schadensfrei ...
Ich bin selbst auch (als eine von vielen betroffenen Krebskranken durch jahrelange Arbeit im sogenannten "Giftrathaus" in Dresden vor Gericht in 2. Instanz gegen den KSA unterlegen. Es wäre sicher "sehr teuer" geworden, für die vielen Todesfälle und Erkrankten zu zahlen! Motto: Was nicht sein kann, dass nicht sein darf...!"

*Wer und was ist KSA
Der Kommunale Schadenausgleich wurde 1990 in Berlin durch Vertreter von 57 Gemeinden, Städten und Landkreisen Ostdeutschlands gegründet. Mehr als 5.000 Mitglieder beteiligen sich an dem nach dem Umlageprinzip finanzierten Schadenausgleich. Dass diese Organisationsform allen Beteiligten (aber nicht den Verunfallten) zum Vorteil gereicht, lässt sich unschwer an den niedrigen Umlagebeiträgen ablesen, die die Kassen der Kommunen weniger belasten als die Kosten für vergleichbare Leistungen privater Versicherer.

Langjährige praktische Erfahrung und besondere juristische Kompetenz bilden eine gute Grundlage für die Lösung kommunaler Versicherungsfragen. Der KSA ist als nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden nach § 1 Abs. III Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der Versicherungsaufsicht freigestellt, soweit er auf dem Wege der Umlegung den Ausgleich von Schäden aus Risiken seiner Mitglieder und der von ihnen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben betriebenen Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen oder aus kommunaler Unfallfürsorge bezweckt.

Die Freistellung des KSA von der Aufsicht ändert nichts am Charakter des KSA als Versicherer. Die gesetzliche Regelung betrifft allein die aufsichtsrechtliche Seite, nicht dagegen die privatrechtlichen Beziehungen zwischen dem KSA und seinen Mitgliedern. Dabei handelt es sich um Versicherungsverhältnisse, bei denen der KSA der Versicherer und die Mitglieder Versicherungsnehmer sind, für die die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gelten. Die Freistellung des KSA von der Versicherungsaufsicht bedeutet daher auch, dass er in der Gestaltung des seinen Mitgliedern gebotenen Deckungsschutzes frei ist. Der Umfang und die Bedingungen seines Deckungsschutzes, die in den Verrechnungsgrundsätzen der einzelnen Verrechnungsstellen geregelt sind, werden daher vom Verwaltungsrat und den Mitgliedern festgelegt.

29.11.2017: KSA Mitgliederversammlung in Dresden
Die Mitgliederversammlung des KSA findet am 29. November 2017 ab 14:00 Uhr
im Maritim Hotel & Internationales Congress Center, Ostraufer 2/Devrientstraße 10 – 12, 01067 Dresden, statt. Geboten werden "vielfältige Fachinformationen rund um Ihre Kommunalversicherung". Eine gute Gelegenheit für KSA-Geschädigte, Präsenz zu zeigen.

30.11.2017: KSA Mitgliedertag in Dresden
Am 30. November 2017 wird der gemeinsame Mitgliedertag von KSA und OKV am gleichen Ort statt. Fachvorträge sollen " wichtige Informationen für die tägliche Arbeit vermitteln." Ein Thema heißt: „Workshop Heilwesen“. Mit aktuellen Informationen zum Haftpflichtdeckungsschutz und zu Schadenfällen in der Verrechnungsstelle Heilwesen stehen die zuständigen Mitarbeiter der Abteilung Haftpflicht, Vermögenseigenschäden und Recht im speziellen Heilwesen-Workshop zu Ihrer Verfügung. Hier wird es unter anderem um konsiliarärztliche Leistungen in der Telemedizin und aktuelle Berichte aus der Schadenpraxis gehen."
Auch diesen Termin sollten sich KSA-Geschädigte vormerken!

Quelle: Mail an die Redaktion