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Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh

17.11.2017

Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Asylbewerber Oury Jalloh wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit getötet. Das geht aus Ermittlungsakten zu dem Fall hervor, die dem ARD-Magazin MONITOR vorliegen. Die Staatsanwaltschaft Halle will die Ermittlungen dennoch einstellen. War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh | 01:29 Min.

Mehrere Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie kommen laut der Unterlagen mehrheitlich zum dem Schluss, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher sei als die lange von den Ermittlungsbehörden verfolgte These einer Selbstanzündung durch den Mann aus Sierra Leone. Das sind die Ergebnisse der jüngsten Gutachten und Brandversuche, die sich detailliert mit der Frage nach dem Ausbruch des Feuers in der Arrestzelle beschäftigen.

Sogar der langjährige Ermittler der Staatsanwaltschaft Dessau, der leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, bislang ein Verfechter der Selbsttötungs-Theorie, geht in einem Schreiben vom April dieses Jahres daher von einem begründeten Mordverdacht aus. Er hält es demnach für wahrscheinlich, dass Oury Jalloh bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig oder sogar schon tot war und mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden sei. Oberstaatsanwalt Bittmann benennt in dem Brief sogar konkrete Verdächtige aus den Reihen der Dessauer Polizeibeamten.

„Angesichts der neuen Erkenntnisse ist die drohende Einstellung des Verfahrens ein Skandal“, so die Anwältin der Familie Jalloh, Gabriele Heinecke, gegenüber MONITOR. Die Staatsanwaltschaft Dessau hatte sich nach 12 Jahren Ermittlungen mit den neuen Erkenntnissen im April an den Generalbundesanwalt gewandt, dieser hatte die Annahme des Falles jedoch abgelehnt und ihn nach Sachsen-Anhalt zurück verwiesen. Die im Anschluss befasste Staatsanwaltschaft Halle will den Fall laut einer Erklärung vom 12. Oktober 2017 einstellen, weil sich „keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung“ ergeben hätten. Eine weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten. Die Anwältin der Familie hat gegen die Einstellung Beschwerde eingelegt wird angesichts der neuen Erkenntnisse Strafanzeige erstatten.

Weiterlesen: Pressemeldung Monitor Magazin vom 16.11.2017 Linkl

17.05.2017: Köln: Rassismus angeklagt - NSU - TRIBUNAL… Link
07.01.2016: Dessau: In Remembrance of Oury Jalloh… Link

Telepolis am 19.11.2017: Link

7.12.2017: Wieder eine überraschende Wende im Fall Oury Jalloh: Für das Ermittlungsverfahren zum Feuertod des Asylbewerbers ist ab sofort die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg zuständig.

Spenden: Dass der Fall immer noch nicht unter den Tisch gekehrt werden kann, ist der unglaublichen Hartnäckigkeit des Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V. zu verdanken, weshalb wir an den Spendenaufruf (aus 2014) erinnern! Konto: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.,
Bank für Sozialwirtschaft, BIC: BFSWDE33BER,
IBAN: DE49100205000001233600

Quelle: Pressemeldung Monitor Magazin vom 16.11.2017 + Laborrnet.de