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Antidiskriminierungsgesetz passiert Bundestag

17.06.2005 - von Hanne Schweitzer

Am 17.6.2005 hat der Bundestag mit der Stimmenmehrheit von Rot/Grün endlich das längst überfällige Gesetz gegen Diskriminierung verabschiedet.

Wie gehabt sprachen sich die Bundestagsabgeordenten von CDU und FDP laut und deutlich dagegen aus. Nach ihrem Willen sollen BürgerInnen vom gesetzlichen Schutz beim Zugang zu Güter und Dienstleistungen ausgeschlossen bleiben: wegen einer Behinderung, der Religion, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität oder wegen des Lebensalters.

Hinter dieser selbstherrlichen Haltung verbirgt sich - schlecht getarnt - eine aufklärungsfeindliche Ideologie: Wer BürgerInnen versucht einzuteilen in solche der ersten Klasse mit vielen Rechten (das wären z.B. junge + weiße + christliche + gesunde + männliche + heterosexuelle + Bildzeitungslesende Deutsche), und in solche der zweiten Klasse, denen lediglich ein paar Rechtsbrösel zugestanden werden, der missachtet die Ziele der Aufklärung: Freiheit, Gleichheit, Bürderlichkeit.

Das nun verabschiedete AD-Gesetz hat zur Folge: BürgerInnen dürfen wegen Eigenschaften, für die sie nichts können, nicht mehr ganz willkürlich vom Markt ausgeschlossen werden. Das Gesetz gewährt Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung und zu Gütern und Dienstleistungen.

Fortan soll niemand im Arbeits- und Geschäftsleben wegen des Alters, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, oder der sexuellen Identität ungerechtfertigt benachteiligt werden.

Im Arbeitsrecht sollen BürgerInnen tatsächlich nach ihrer Leistung und ihren Fähigkeiten beurteilt werden, und nicht nach persönlichen Eigenschaften.

Im Zivilrecht wird Vertragsfreiheit gewährleistet. Das bedeutet, alle BürgerInnen haben die gleichen Chancen gleichberechtigt am kapitalistischen Waren- und Dienstleistungsgeschehen teilnehmen zu können.

Unterschiedliche Tarife wegen des Alters von Versicherungen müssen fortan versicherungsmathematisch begründet werden, Banken dürfen ältere BürgerInnen nicht von der Hypotheken- oder Kreditvergabe ausschließen, Ärzte können Behandlungen nicht aufgrund des Lebensalters ablehnen, Weiterbildungen müssen, ebenso wie der Wohnungsmarkt, auch für ältere BürgerInnen zugänglich sein.

Das Gesetz führt dazu, dass die woanders im Gesetzbuch und im Bewußtsein der Leute längst selbstverständliche Gleichhandlung auch in der Bundesrepublik Deutschland praktiziert werden muss. Wir hinken nicht mehr länger kilometerweit hinter internationalen gesetzlichen Standards her.

Vom Bewußtsein der bundesrepublikanischen Politiker reden wir hier besser nicht. Denn: Die Verabschiedung des Gesetzes bedeutet nicht sein Inkrafttreten. Am 8. Juli soll das Gesetz im Bundesrat behandelt werden. Die Stimmenmehrheit der CDU-FDP regierten Länder dort wird Einspruch gegen das Gesetz einlegen und das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überweisen.

Dort liegt es dann während der Sommerpause und kann von den Parteien im Wahlkampf zum Thema gemacht werden. Eine Woche vor dem beabsichtigten Neuwahltermin am 18.9.05 könnten SPD/Grüne mit ihrer Kanzlermehrheit den Einspruch des Bundesrats im Bundestag zurückweisen. Könnten. Konjunktiv.

Quelle: http://www.gruene-fraktion.de/cms/innen_recht/dok/58/58485.htm

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17.06.2005: Anwaltverein gegen Antidiskriminierungsgesetz
15.06.2005: +++ BAG: Kündigungsschutz erhalten
15.06.2005: +++ Bundesarbeitsgericht für AD-Gesetz

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