26.02.2004
Nachdem das Bundessozialgesetz (AZ: B 5 RJ 44/02R) die Rentenkürzungen von bis zu 18 Prozent für ehemalige Arbeitslose, die seit 1996 in den vorgezogenen Ruhesand geschickt worden sind, gebilligt hat, kündigte der DGB eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht an.
Leider haben wir bis zum November 2004 NICHTS mehr davon gehört.
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