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Arzneimittel: Höhere Zuzahlungen für Millionen PatientInnen

Foto: H.S.

03.04.2018

Mit einem Anstieg der gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen ab 1. April viele der mehr als 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen angefallen sind, können dann fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament fällig sein, die von den Apotheken für die Krankenkassen eingezogen werden, teilt der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Grund ist das Absenken von so genannten Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen), von dem sich die gesetzlichen Krankenkassen jährliche Einsparungen in Höhe von 105 Millionen Euro versprechen. Senken die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht parallel ab, kann plötzlich eine Zuzahlungspflicht für die Patienten entstehen. Zu den betroffenen Arzneimitteln zählen vor allem starke Schmerzmittel (Betäubungsmittel) mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon. Auch häufig von Ärzten verordnete Substanzen wie Prednisolon (Entzündungshemmer) oder Clopidogrel (Blutverdünner) gehören dazu. Des Weiteren wird zum 1. April erstmals für Infliximab (Rheumamittel) ein Festbetrag festgelegt.

Nach Berechnungen des DAV nehmen die Zuzahlungen für Arzneimittel, die Krankenkassen ihren Versicherten in den Apotheken abverlangen, bereits seit Jahren zu: Im Jahr 2017 waren es schon mehr als 2,1 Milliarden Euro.

Zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen treten zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft, die dazu führen können, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat auf ein neues Medikament umstellen müssen. So haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter der Magensäurehemmer Pantoprazol und das Schmerzmittel Metamizol. Auch die DAK Gesundheit hat Open-Book-Verträge zum 1. April geschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Fachlose in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben. Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern.

Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET unterhttp:// www.aponet.de zu finden.

Link: Zusatzbeiträge der Krankenkassen steigen jährlich
Quelle: PM DAV