Diskriminierung melden
Suchen:

Stipendien der Akademie Schloss Solitude: Mit + ohne Altersgrenzen

Foto: H.S.

25.05.2018

Die 50 - 70 Stipendiaten, die alle zwei Jahre als Stipendiaten der Akademie Schloss Solitude ausgewählt werden haben unterliegen unterschiedlichen Altersvorgaben. "Nicht älter als 35 Jahre", lautet die eine, "der Studienabschluss darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen", lautet die andere und "ohne Altersbegrenzung" die dritte Vorgabe.

Stipendien werden an Personen vergeben, die nicht älter als 35 Jahre sind. Sind sie älter als 35, sollte ihr Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. An einer Hochschule eingeschriebene Studierende können nicht in die Auswahl mit einbezogen werden. Doktoranden sind zur Bewerbung zugelassen. Einige Stipendien werden ohne Altersbegrenzung vergeben. Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 70 Stipendiaten ausgesucht. Für sie stehen bis zu 45 Ateliers zur Verfügung.

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Architektur (Entwerfen, Landschaftsplanung, Städtebauplanung), Bildende Kunst (inkl. Performance-Kunst), Darstellende Kunst (Bühnenbild, dramatische Texte, Dramaturgie, Musiktheater, Performance, Regie, Schauspiel, Tanz), Design (Mode-, Kostüm-, Produkt- und Möbeldesign, Visuelle Kommunikation), Literatur (Essay, Kritik, Lyrik, Prosa, Übersetzung), Musik/Klang (Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance, Komposition), Zeitbasierte Medien (Video, Videoinstallation, Dokumentarfilm und Fiktion) und Webbasierte Medien (Web Designer, Web Developer/Coder Webkünstler und Digital Journalists).

Des Weiteren können sich für das Programm art, science & business Personen aus den Bereichen der Geisteswissenschaften, der Wirtschaft/Wirtschaftswissenschaften (Schwerpunkt auf Stadtpolitik bzw. Stadtplanung) sowie der Geschichte und Sozialwissenschaften für ein Anwesenheitsstipendium bewerben. Im Rahmen des Programms art, science & business legt die Akademie zu Beginn einer Bewerbungsrunde ein Schwerpunktthema fest, in das Stipendiaten aller Sparten sowie externe Spezialisten eingebunden werden können. An den Projekten zum Schwerpunktthema können sich alle Stipendiaten – Künstler wie Wissenschaftler und Wirtschaftsleute – beteiligen. Auf Anregung des Juryvorsitzenden Kaiwan Mehta widmet sich die Akademie ab 2017 dem Thema »The Practice of History in Everyday Life«. Mit diesem Thema initiiert die Akademie eine umfangreiche interdisziplinäre Diskussion um die Praktiken der Geschichtsschreibung und Geschichtspolitik innerhalb des Zeitgenössischen.

Weitere Informationen
Die Entscheidung über die Vergabe und Dauer der Stipendien wird von dem zuständigen Fachjuror getroffen.
Stipendien können für drei bis zwölf Monate vergeben werden.
Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.
Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg GmbH und der Akademie Schloss Solitude sind nicht zulässig.

Bewerber, die bei einem laufenden Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen nochmals bewerben. Ehemalige Stipendiaten der Akademie Schloss Solitude sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Stipendium: Leistungen
Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium. Es wird vorausgesetzt, dass die Gäste mindestens zwei Drittel ihres Stipendiums an der Akademie Schloss Solitude verbringen.

Das Stipendium umfasst folgende Leistungen:
Ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung.
Ein Stipendium in Höhe von Euro 1.150,- pro Monat sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise.
Außerdem bietet die Akademie freiwillige Stipendienleistungen, deren Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird.
Zuschuss zu doppelter Haushaltsführung (Miet- oder Atelierkostenzuschuss); Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeuge und Instrumente nach und von Stuttgart; Projektförderung und einmaliger Materialkostenzuschuss; Beteiligung an den Krankenversicherungskosten bei ausländischen Gästen, die nicht aus EU-Ländern kommen.
Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos unter Anleitung des Werkstattleiters zur Verfügung.
Bedingt durch die historischen Vorgaben des Gebäudes sind die Wohn- und Arbeitsstudios in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. In besonderen Fällen können seitens der Akademie für Familien zwei Studios zusammengelegt werden.
Alle eingeladenen Künstler nehmen während des Stipendiums festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).

Stipendium: Auswahlverfahren
Die unabhängige Jury besteht in der Regel aus einem Jury-Vorsitzenden und zwölf Fachjuroren, die für ihre Kunstsparte die Stipendien alleinverantwortlich vergeben. In einem Turnus von 24 Monaten werden jeweils neue Juroren benannt. Dieses Prinzip ­­– bewusst subjektiv, aber zeitlich begrenzt – erhöht die Chance, besondere Begabungen zu finden und zu fördern, denn künstlerische Qualität ist nicht unbedingt konsensfähig. Zugleich lassen individuelle Entscheidungen eine gewisse Nähe oder auch fruchtbare Gegensätze unter den Stipendiaten erwarten. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind. Künstlerische Auflagen bestehen nicht.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet.

Mit der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin oder den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen.

Link: Altersdiskriminierung bei Arbeitsstipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern