24.07.2005 - von er
Im Streit um die Zwangsernährung eines Komapatienten hat der Zwölfte Zivilsenat den Angehörigen, die sich gegen die Fortsetzung dieser Prozedur
ausgesprochen hatten, grundsätzlich Recht gegeben (Az.: XII ZR 177/03).
Sind sich der behandelnde Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter des Patienten darüber einig, dass eine Weiterbehandlung des Patienten nicht dessen Wunsch entspricht, muss sich die Pflegeeinrichtung daran halten, so die Richter.
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