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Direktversicherung: FDP, dringender Korrekturbedarf

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20.07.2018 - von C.A.D.

Die FDP-Abgeordente Christine Aschenberg-Dugnus schreibt Herrn Gehring: "Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Juli 2018. Zunächst danken meine Kollegen und ich Ihnen für Ihre Ausführungen. Die öffentliche Anhörung zum Thema Doppelverbeitragung von Betriebsrenten, die am 25. April 2018 im Deutschen Bundestag stattfand, hat deutlich einen dringenden Korrekturbedarf gezeigt. Auf Einladung der Arbeitsgruppe Gesundheit der FDP-Bundestagsfraktion waren erstmalig auch Direktversicherungsgeschädigte geladen.

Die Anhörung hat verdeutlicht, dass wir das Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zurückgewinnen müssen. Die Versicherten sollen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die riestergeförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Die Halbierung des Krankenversicherungs-Beitragssatzes ist dabei das mindeste, was wir erreichen müssen.

Ich kann Ihnen aus diesem Grund nur versichern, dass wir dieses Thema mit großem Interesse parlamentarisch begleiten werden und im Sinne der Versicherten eine Lösung in dem oben genannten Sinne herbeiführen möchten.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Aschenberg-Dugnus

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Büro Christine Aschenberg-Dugnus MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
christine.aschenberg-dugnus(at)bundestag.de
http://www.christine-aschenberg-dugnus.de

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=7266
Quelle: Mail an die Redaktion