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Schutz für Millionen: Es ist Zeit, die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie zu verabschieden

Foto: H.S.

27.07.2018 - von von Birgit Van Hout, Tena Šimonović Einwalter Datum 25.07.2018

Vor zehn Jahren – am 2. Juli 2008 – schlug die Europäische Kommission eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie vor, bekannt als Gleichbehandlungsrichtlinie oder Fünfte Richtlinie. Kein Grund, Kerzen anzuzünden: Denn noch immer ist diese Richtlinie nicht vom Rat der Europäischen Union, der sich aus den EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, verabschiedet. Die vorgeschlagene Richtlinie würde den Schutz vor Diskriminierung in der Europäischen Union aufgrund von Alter, Behinderung, Religion oder Glaube und sexueller Orientierung auf die Bereiche Sozialschutz, Gesundheitspflege, Bildung, Wohnungswesen und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausweiten. Momentan sind diese vier Bereiche nur abgedeckt, wenn es sich um Diskriminierung bei der Arbeit oder in der Ausbildung handelt. Im Gegensatz dazu sind die Bereiche Geschlecht und ethnische Herkunft/Rassismus deutlich umfassender vor Diskriminierung geschützt. Sobald verabschiedet, wird eine Richtlinie zu einem legalen Akt der Europäischen Union, der die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ein bestimmtes Resultat zu erzielen – in diesem Fall die Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung.

Die Zwillingsprinzipien Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung sind das Fundament des internationalen menschenrechtlichen Rahmenwerks. Das Diskriminierungsverbot ist das einzige in allen neun zentralen internationalen Menschenrechtsverträgen festgelegte Recht. Diskriminierung wird häufig von internationalen und regionalen Menschenrechtsorganisationen als eine der größten Herausforderungen an die Menschenrechte identifiziert, mit denen sich EU-Mitgliedstaaten konfrontiert sehen. Jeden Tag werden überall in der Europäischen Union Beschwerden über Diskriminierung auf Basis von Alter, Behinderung, Religion oder Glaube, oder sexueller Orientierung an Gleichstellungsbehörden, die Polizei, Gerichte, nationale Menschenrechtsinstitutionen oder andere Körperschaften herangetragen, die geschaffen wurden, um Opfern von Diskriminierung Unterstützung zu bieten – und für Gerechtigkeit zu sorgen.

Einer 2015 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge sehen sich etwa zwölf Prozent der Menschen in Europa möglicher Diskriminierung ausgesetzt. Tatsächlich ist es so, dass jede Person in Europa zumindest einmal von diesem Unrecht betroffen sein könnte. Bedauerlicherweise steht sich die Gleichbehandlungsrichtlinie auch nach zehn Jahren und trotz der überwältigenden Unterstützung der Europäischen Kommission, der großen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments noch immer nur auf dem Reißbrett. Dadurch werden Diskriminierungsgründe hierarchisiert und also die Idee verankert, dass bestimmte Formen der Diskriminierung akzeptabler seien als andere. Das ist nicht nur auf praktischer Ebene hochgradig unfair gegenüber denjenigen Gruppen, die am meisten vom zusätzlichen Schutz durch die Richtlinie profitieren würden, sondern auch auf symbolischer Ebene schädlich.

Solange die Richtlinie in einer Sackgasse steckt, bleibt das rechtliche Rahmenwerk der Europäischen Union unvollständig. Solange die Gleichbehandlungsrichtlinie nicht verabschiedet ist, kann die Europäische Union Opfer von Diskriminierung nicht in vollem Umfang unterstützen und Täter_innen zur Rechenschaft ziehen. Die überwältigende Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten will die Verabschiedung der Richtlinie. Doch es braucht eine einstimmige Unterstützung aller EU-Mitglieder. Offenbar stellen sich zwei EU-Mitgliedstaaten der Richtlinie weiter entgegen, ungeachtet dessen, dass auch das Europäische Parlament eine Verabschiedung unterstützt. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat sie als eine Priorität der Europäischen Union beschrieben. I Seiner Meinung nach „darf Diskriminierung keinen Platz in unserer Union haben, sei es auf Basis von Nationalität, Geschlecht, ethnischer Herkunft/Rassismus, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung, oder in Hinblick auf die Zugehörigkeit von Menschen zu einer Minderheit.“

Durch die fehlende Unterstützung der Gleichbehandlungsrichtlinie, bleibt 508 Millionen Menschen in Europa ein effektiver Schutz vor Diskriminierung verwehrt. Die Förderung von Gleichberechtigung in Europa wird dadurch praktisch von ein paar Regierungen in Geiselhaft genommen. Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union besagt, dass die EU auf der „Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und (der) Wahrung der Menschenrechte“ gründet. Die Gleichbehandlungsrichtlinie zu verabschieden würde die Europäische Union in diesen entscheidenden Zeiten neu beleben. Damit würde deutlich gemacht, dass die Europäische Union nicht nur eine wirtschaftliche oder monetäre Union ist, sondern eine Union der Werte – Werte verbunden mit universalen Menschenrechten. Durch die fortwährende Blockade der Verabschiedung der Gleichbehandlungsrichtlinie wird das gegenteilige Signal gesendet.

Birgit van Hout, ist regionale Repräsentatin des UN-Menschenrechtsbüros

Tena Šimonović Einwalter, ist Vorstandsvorsitzende von Equinet

Link: Antidiskriminierungsstelle des Bundes noch immer ohne ChefIn - 5. Antidiskriminierungsrichtline der EU der Grund?
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes