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AfD-Anfrage zum Haushalt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

04.09.2018

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst und der Fraktion der AfD "Bundeshaushaltsprogramm Antidiskriminierungsstellen". Vorbemerkung der Fragesteller: Im Gesetz wie im vorherigen Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Bundestagsdrucksache 18/13000) steht auf Seite 2513: „Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt. [...] Unmittelbar beim Bundesministerium ist zudem organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) angesiedelt.“

Laut Bundeshaushaltsplan 2018 ist ein Budget in Höhe von 4. 426 000 Euro dafür vorgesehen. Davon entfallen für 2018 allein auf die Leiterin der Stelle
116 000 Euro.
1.
In wie vielen Fällen musste die Antidiskriminierungsstelle in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung tätig werden (bitte nach Jahresscheiben getrennt auflisten)?

2.
Welche Ergebnisse erzielte diese Stelle?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben sich aus § 27 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und umfassen:
1.
die Unterstützung von Personen, die sich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen, bei der Durchsetzung ihrer Rechte,
2.
Öffentlichkeitsarbeit,
3.
Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen aus den genannten Gründen,
4.
Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen,
5.
Vorlage eines Berichts über Benachteiligungen aus den genannten Gründen nebst Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen an den Deutschen Bundestag.

Im Rahmen der unter 1. genannten gesetzlichen Aufgaben wurden an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2016 3 740 Beratungsanfragen herangetragen, wovon sich 2 230 auf das AGG bezogen, und im Jahr 2017 3 773 Beratungsanfragen, wovon sich 2 763 auf das AGG bezogen. Die Beratung umfasste in den meisten Fällen eine Information über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens gemäß § 27 Absatz 2 Nummer 1 AGG. In einigen Fällen wurde eine Beratung durch andere Stellen vermittelt gemäß § 27 Absatz 2 Nummer 2 AGG beziehungsweise eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten erreicht, vgl. § 27 Absatz 2 Nummer 3 AGG.

3.
Wie und von wem wird der Erfolg der Antidiskriminierungsstelle evaluiert?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat im Jahr 2016 eine Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beauftragt. Die Evaluation wurde erstellt vom Büro für Recht und Wissenschaft GbR mit wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Christiane Brors.

Deutscher Bundestag
Drucksache19/3719
19. Wahlperiode
07.08.2018
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Link: Haushalt des Bundesfamilienenministeriums + der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Quelle: Deutscher Bundestag