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In der DDR geschiedene Frauen warten noch immer auf Regelung des Versorgungsausgleichs

Foto: H.S.

07.01.2019 - von H.S.

Keine substantielle Lösung ist in Sicht für die rund 300.000 Frauen, die in der DDR vor dem 1.1.1992 geschieden wurden und bei der Rentenüberleitung nach der sogenannten Wiedervereinigung skandalös benachteiligt wurden. Im Gegensatz zu den Westfrauen wurde ihnen kein Versorgungsausgleich zugestanden! Also wieder ein Weihnachtsfest ohne Geschenke für Kinder und Enkel*innen, im Kalten, hungernd, oder einfach in der entwürdigenden Gewissheit des Renten-Unrechts leben, und erleben, dass die Politik sich Zeit lässt, Zeit, von der die die meist über 80-Jährigen Frauen nicht mehr ganz so viel haben! Im Gegensatz zu den westdeutschen Frauen - wurde den ursprünglich 800.000 DDR-Frauen bei der Rentenberechnung kein Versorgungsausgleich mit den Renten der geschiedenen Ehemänner zugestanden.
Im Frühjahr 2017 forderte der UN-Menschenrechtsausschuss (CEDAW), zuständig für Frauen-Diskriminierung, die Bundesregierung in dieser Angelegenheit zum Handeln auf. Passiert ist seitdem nicht viel.

Es dauerte immerhin 21 Monate, bis sich am 4.12.18
Frau Nahles persönlich zum Thema äusserte: @MarionBoeker bei TWITTER: "Wir haben Frau Andrea @AndreaNahlesSPD angesprochen auf die Lösung für die in der #DDRgeschiedeneFrauen gemäss @UN #CEDAW 3/2017 Germany: sie sagt, sie arbeiten dran und sie wollten die Frauen des Vereins dazu einladen.VERSPROCHEN? #unserwortgilt"

Es dauerte 21 Monate, bis am 18.12.18
eine Bund-Länder-AG ihre Arbeit aufgenommen hat.
Mit Hilfe eines Fonds so die Idee, sollen "Härtefälle" finanziell unterstützt werden. Dazu der MDR: "Drei Stunden saßen die Vertreter von Bund und Ländern im zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen. Danach war klar, dass es auch jetzt nicht alles ganz schnell gehen werde. Marina Küchen, Sprecherin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, glaubt, dass die Umsetzung des Vorhabens nicht unproblematisch sei: "Die nähere Ausgestaltung eines Fonds ist noch offen und muss zunächst fachlich vorbereitet sowie politisch entschieden werden."

Die Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollen im Februar 2019 nun auf Fachebene fortgeführt werden. So muss geklärt werden, um wie viele betroffene Frauen es tatsächlich geht, wie man die Härtefälle definiert oder wie man mit bestimmten Berufsgruppen umgeht, die ebenfalls bei der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung benachteiligt worden sind. Ende Februar 2019 wollen Bund und Länder dann ihre Gespräche fortsetzen."

Kritisch ist, dass entgegen vieler Antworten auf die Briefe des Vereins und der Gruppen im Sommer, wieder nur auf den Härtefall abgehoben wird: Dem entgegen sprechen andere bereits von einer Entschädigungslösung. Der Verein wird -anders als die Ilmenauer Gruppe, die nicht dem Verein angehört, die Forderungen wie sie die Vereinten Nationen formuliert haben, aufrecht erhalten.

MDR über Gespräche zum Härtefallfonds:Link
Link

Die Frauen sind schneller und aktiver, auch wenn sie älter sind - als Verwaltungsbeamte und Politiker.
Zusammen mit ihren Töchtern und EnkelInnen kämpfen sie weiter um ihr Recht: Im Verein der in der DDR geschiedenen Frauen mit Dependencen in 35 Städten, in anderen Gruppen, im kirchlichen Umfeld oder als Einzelkämpferinnen. Sie nutzten das Jahr um einen MODELLBRIEF über ihre haarsträubende Benachteiligung an diverse Stellen der Bundesregierung und der Länder und an einzelne Abgeordnete zu schicken.

40 Antworten gelangten an die Beratung zur Kenntnis. Insgesamt sind die Antworten diesmal besser ausgefallen. Das Anliegen der DDR geschiedenen Frauen kann nicht mehr negiert werden. In den Positionen am weitestgehendsten antworteten die Länderchef*innen Ost und einige Abgeordnete aus den neuen Ländern. Selbst das BMFSFJ, das BMAS und andere beziehen sich auf UN CEDAW 3/17 und den Koalitionsvertrag,- auch wenn sie wieder die üblichen unfassbaren Bedenken (dann müssten ja noch viele andere Ungerechtigkeiten beseitigt werden!) aufzählen. Viele gehen davon aus, dass nun ein Härtefallfonds eingerichtet werden müsse (siehe Koalitionsvertrag) aber auch die andere Hälfte benutzt jetzt den Begriff ENTSCHÄDIGUNGSLÖSUNG durch einen FONDS. Niemand sagt aber, wann es soweit ist. Einige weisen darauf hin, dass es jetzt um die Ausgestaltung gehe. Bevor diese nicht als Entwurf vorliege und im Bundestag genehmigt werde, so auch A. Merkel, werde keine Entscheidung der Regierung getroffen. Aber das dauert und dauert und dauert und zieht sich !!!!!!

Eine Bund-Länder-AG ist die erste wirkliche Antwort: hier kann die Ausgestaltung des Fonds erfolgen, allerdings müssen die Abgeordneten des Bundes, der Länder, die Ausschüsse des Bundestages wohl offensichtlich von uns ermutigt werden, ihre eigenen Vorstellungen auch zu formulieren. Es darf nicht sein, dass die zögernden, verweigernden Bundesministerien hier falsche Fakten eintragen und wieder in ihrer traditionellen 30 jährigen Abwehr dominieren. Leider wurden wenige Abgeordnete aus dem Westen angeschrieben; aber gerade die werden ja die Mehrheit im Bundestag haben. Vielleicht muss eine neue Briefwelle gerade diese wie auch gerade die CDU und SPD Bundestagsabgeordneten noch einmal adressieren. Es liegt nahe, dass die ´eigne` Landeregierung und die ´eigenen` Abgeordneten bevorzugt angeschrieben wurden: aber es müssen sich nochmal alle klar machen, dass die Mehrheit im Bundestag durch Abgeordnete aus den alten Bundesländern gestellt wird, die wenig über die Sache oder nur Falsches weiss, und die mit unserem Anliegen nicht das Interesse der ´eigenen` Wähler*innen vertritt ! Deshalb müssen gerade diese MIT INS BOOT geholt werden.

ES IST ALLERHÖCHSTE ZEIT FÜR DIE LÖSUNG und die BESEITIGUNG DES UNRECHTS.

Link: UN unterstützt Verein der in der DDR geschiedenen Frauen
Quelle: Verein in der DDR geschiedenen Frauen