Foto: H.S.
05.02.2019 - von Hanne Schweitzer
Gleich dreimal weist die Stadt Köln in der Ausschreibung ihrer Kunstförderpreise darauf hin, dass es eine Altersgrenze gibt! Im Text heißt es: "Förderung zeitgenössischer Kunst und der freien künstlerischen Entfaltung junger Künstlerinnen und Künstler vergibt die Stadt Köln Förderstipendien in den Sparten Bildende Kunst, Medienkunst, Literatur und Musik. Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Künstlerinnen und Künstler berechtigt, die im Verleihungsjahr nicht älter als 35 Jahre (Jahrgang 1984 und jünger) sind und in Nordrhein-Westfalen leben. Die Bewerbungsfrist endet am 28. Februar 2019."
Die Jahrgänge anzugeben, das ist "the latest idea" um Altersangaben zu vermeiden. Auch die aktuelle Fotoausstellung im Schloss Morsbroich "Next Generation" wählt dieses Verfahren des Ausschlusses. Sie stellt Arbeiten von KünstlerInnen aus, die in den 70iger und 80igern geboren wurden. Übersetzt man das, liegt das Mindestalter bei 30 und das Höchstalter bei 49 Jahren.
Infos:http:/ www.stadt-koeln.de
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