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Krankenkassen gemeinsam gegen Abrechnungsbetrug

Foto: H.S.

20.02.2019 - von vdek Landesverband Sachsen

Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen in Sachsen werden ab diesem Jahr bei der Verfolgung von Abrechnungsbetrug intensiver zusammenarbeiten. Das sieht eine jetzt geschlossene schriftliche Vereinbarung vor. Der Vertrag regelt kassenübergreifend das gemeinsame Vorgehen für alle Versorgungsbereiche.

Seit 2014 arbeiteten die Kassen auf der Basis mündlicher Absprachen zusammen. „Es war an der Zeit, die Kooperation in Vertragsform zu bringen und so zu vertiefen“, sagt die Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Silke Heinke. „Damit können einzelne Kranken- und Pflegekassen federführend für nahezu die gesamte GKV Aufgaben übernehmen. Das verkürzt den Ermittlungsaufwand bei Polizei und Staatsanwaltschaft und beschleunigt die Verfahren.“ Die Vereinbarung beinhaltet zudem den Informationsaustausch zu Verdachtsfällen und Mustern von Fehlverhalten, die Fallaufbereitung sowie eine Willensbekundung, gegebenenfalls eine gemeinsame Strafanzeige zu stellen.

Jahr für Jahr entstehen den Kranken- und Pflegekassen Schäden in Millionenhöhe durch sogenanntes Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Dabei geht es etwa um die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder den Einsatz von Personal ohne die erforderliche fachliche Qualifikation. Grundlage der Kassenkooperation in Sachsen ist eine Regelung im Sozialgesetzbuch, die sie verpflichtet, bei der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen zusammenzuarbeiten.

Siehe dazu auch: Donaukurier vom 20.2.2019 Link

Siehe dazu auch: Krankenhäuser werfen den gesetzlichen Krankenkassen vor, systematisch Rechnungen auch zu Unrecht anzuzweifeln, um sich auf Kosten der Kliniken um Milliarden zu entlasten. »Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Infragestellen unserer Rechnungen zum Geschäftsmodell entwickelt«, sagte Dr. Josef Düllings, der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), dem WESTFALEN-BLATT. Link

Die Hälfte aller Klinikrechnungen beanstandet: Link

Quelle: Dresden, 14.02.2019