
Direktversicherung: Überschüsse KV-pflichtig?
30.05.2010 - von Dr. M. S.
Sind bei einer Direkt-Versicherung (Keine Lohnumwandlung) auch die von der Versicherungsgesellschaft
erwirtschafteten Überschüsse KV-beitragspflichtig?
Antwort: Bei Direktlebensversicherungen sind in jedem Fall die Überschussanteile für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung beitragspflichtig. Eine Direktversicherung ohne Lohnumwandlung ist mir nicht bewusst.
Link: Direktversicherung: 10 Jahre KV-Beitrag
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung
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Büro gegen Altersdiskriminierung
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